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Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans des Landes Nordrhein-Westfalen für das Haushaltsjahr 2008 (Haushaltsgesetz 2008)
Landesrecht Nordrhein-Westfalen
Titel: Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans des Landes Nordrhein-Westfalen für das Haushaltsjahr 2008 (Haushaltsgesetz 2008)
Normgeber: Nordrhein-Westfalen
Redaktionelle Abkürzung: HG 2008,NW
Gliederungs-Nr.: [keine Angabe]
Normtyp: Gesetz

Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans des Landes Nordrhein-Westfalen für das Haushaltsjahr 2008
(Haushaltsgesetz 2008)

Vom 20. Dezember 2007 (GV. NRW. S. 728) (1)

Zuletzt geändert durch Gesetz vom 3. Februar 2009 (GV. NRW. S. 44)

Redaktionelle Inhaltsübersicht§§
  
Abschnitt 1 
Feststellung des Haushaltsplans 
  
Feststellung des Haushaltsplans1
  
Abschnitt 2 
Besondere Regelungen zu den Einnahmen 
  
Kreditmittel2
Kreditmittel zur Förderung der Stabilität und des Wachstums der Wirtschaft3
Kassenverstärkungskredite4
Ermächtigung zur Veräußerung5
  
Abschnitt 3 
Besondere Regelungen zu den Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen 
  
Planstellen/Stellen6
Personalausgaben7
Besondere Begelungen für das Personaleinsatzmanagement8
EPOS.NRW9
Allgemeine Vorschriften zur Bewirtschaftung von Sachausgaben und Verpflichtungsermächtigungen10
Umsetzung von Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen11
Ausgleichsabgabe12
  
Abschnitt 4 
Besondere Festsetzungen und Bewirtschaftungsregelungen für den Haushaltsplan 
  
Inanspruchnahme von Verpflichtungsermächtigungen13
Über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen14
Veräußerung und Überlassung der Nutzung von Vermögensgegenständen15
Weiterbildungsgesetz16
Landesschuldbuch17
  
Abschnitt 5 
Bürgschaften, Garantien, sonstige Gewährleistungen, Haftungsfreistellungen 
  
Bürgschaften zur Wirtschaftsförderung18
Bürgschaften für Beteiligungen des Landes19
Besondere Bürgschaften, Garantien und sonstige Gewährleistungen20
Gewährleistungen21
Garantien22
Haftungsfreistellungen für Existenzgründungshilfen23
  
Abschnitt 6 
Weitere Ermächtigungen 
  
Weitere Ermächtigungen24
  
Abschnitt 7 
Haushaltsentwicklung 
  
Produkthaushalte25
  
Abschnitt 8 
Besondere Regelungen für landesunmittelbare juristische Personen des öffentlichen Rechts, Sondervermögen, Landesbetriebe und Beteiligungen 
  
Bau- und Liegenschaftsbetrieb des Landes Nordrhein-Westfalen26
Überlassung der Nutzung von Vermögensgegenständen im Hochschulbereich27
  
Abschnitt 9 
Besondere Regelungen für Zuwendungen und die fachbezogene Pauschale 
  
Zuwendungen28
Fachbezogene Pauschale29
Förderung gemeinnütziger Zwecke durch Lotterie- und Wetteinnahmen30
  
Abschnitt 10 
Schlussvorschriften 
  
Weitergeltung31
Inkrafttreten32
  
Anlagen 
  
Haushaltsplan des Landes Nordrhein-Westfalen für das Haushaltsjahr 2008Anlage
(1) Red. Anm.:
für das Haushaltsjahr 2009 siehe Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans des Landes Nordrhein-Westfalen für das Haushaltsjahr 2009 (Haushaltsgesetz 2009) vom 17. Februar 2009 (GV. NRW. S. 64).