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Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG)
Bundesrecht
Titel: Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG)
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: GüKG
Gliederungs-Nr.: 9241-34
Normtyp: Gesetz

Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG)

Vom 22. Juni 1998 (BGBl. I S. 1485) (1)

Zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 2. März 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 56)

Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:

Inhaltsübersicht§§
  
1. Abschnitt 
Allgemeine Vorschriften 
  
Begriffsbestimmungen1
Ausnahmen2
  
2. Abschnitt 
Gewerblicher Güterkraftverkehr 
  
Erlaubnispflicht3
Unterrichtung der Berufsgenossenschaft4
Erlaubnispflicht und Gemeinschaftslizenz5
Grenzüberschreitender Güterkraftverkehr durch Gebietsfremde6
Mitführungs- und Aushändigungspflichten im gewerblichen Güterkraftverkehr7
Haftpflichtversicherung7a
Einsatz von ordnungsgemäß beschäftigtem Fahrpersonal7b
Verantwortung des Auftraggebers7c
(weggefallen)7d
Vorläufige Weiterführung der Güterkraftverkehrsgeschäfte8
  
3. Abschnitt 
Werkverkehr 
  
Erlaubnis- und Versicherungsfreiheit9
  
4. Abschnitt 
Bundesamt für Logistik und Mobilität 
  
Organisation10
Aufgaben11
Befugnisse12
Untersagung der Weiterfahrt13
Marktbeobachtung14
Durchführung von Beihilfeverfahren14a
Durchführung von Verfahren nach der Verordnung (EU) Nr. 1214/201114b
Datei über Unternehmen des gewerblichen Güterkraftverkehrs und des gewerblichen Personenverkehrs mit Kraftomnibussen (Verkehrsunternehmensdatei)15
Werkverkehrsdatei15a
Datei über abgeschlossene Bußgeldverfahren16
Nationale Kontaktstelle und europäischer Informationsaustausch17
Zuständigkeit für die Durchführung internationalen Verkehrsrechts17a
  
5. Abschnitt 
Überwachung, Bußgeldvorschriften 
  
Grenzkontrollen18
Bußgeldvorschriften19
Befugnisse des Bundesamtes bei der Verfolgung von Zuwiderhandlungen20
Zuständigkeiten für die Ahndung von Zuwiderhandlungen21
Aufsicht21a
  
6. Abschnitt 
Gebühren und Auslagen, Ermächtigungen 
  
Gebühren und Auslagen22
Ermächtigungen zum Erlass von Durchführungsbestimmungen23
(1) Red. Anm.:

Artikel 1 des Gesetzes zur Reform des Güterkraftverkehrsrechts vom 22. Juni 1998 (BGBl. I S. 1485)