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Gewerbesteuergesetz (GewStG)
Bundesrecht
Titel: Gewerbesteuergesetz (GewStG)
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: GewStG
Gliederungs-Nr.: 611-5
Normtyp: Gesetz

Gewerbesteuergesetz (GewStG)

In der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Oktober 2002 (BGBl. I S. 4167) (1)

Zuletzt geändert durch Artikel 22 des Gesetzes vom 22. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 411)

Inhaltsübersicht (2)§§
  
Abschnitt I 
Allgemeines 
  
Steuerberechtigte1
Steuergegenstand2
Arbeitsgemeinschaften2a
Befreiungen3
Hebeberechtigte Gemeinde4
Steuerschuldner5
Besteuerungsgrundlage6
  
Abschnitt II 
Bemessung der Gewerbesteuer 
  
Gewerbeertrag7
Sonderregelung bei der Ermittlung des Gewerbeertrags einer Organgesellschaft7a
Sonderregelung bei der Ermittlung des Gewerbeertrags bei unternehmensbezogener Sanierung7b
Hinzurechnungen8
(weggefallen)8a
Kürzungen9
Maßgebender Gewerbeertrag10
Gewerbeverlust10a
Steuermesszahl und Steuermessbetrag11
  
Abschnitt III 
  
(weggefallen)12
(weggefallen)13
  
Abschnitt IV 
Steuermessbetrag 
  
Festsetzung des Steuermessbetrags14
Steuererklärungspflicht14a
Verspätungszuschlag14b
Pauschfestsetzung15
  
Abschnitt V 
Entstehung, Festsetzung und Erhebung der Steuer 
  
Hebesatz16
(weggefallen)17
Entstehung der Steuer18
Vorauszahlungen19
Abrechnung über die Vorauszahlungen20
Entstehung der Vorauszahlungen21
(weggefallen)22 - 27
  
Abschnitt VI 
Zerlegung 
  
Allgemeines28
Zerlegungsmaßstab29
Zerlegung bei mehrgemeindlichen Betriebsstätten30
Begriff der Arbeitslöhne für die Zerlegung31
(weggefallen)32
Zerlegung in besonderen Fällen33
Kleinbeträge34
(weggefallen)35
  
Abschnitt VII 
Gewerbesteuer der Reisegewerbebetriebe 
 35a
  
Abschnitt VIII 
Änderung des Gewerbesteuermessbescheids von Amts wegen 
 35b
  
Abschnitt IX 
Durchführung 
  
Ermächtigung35c
  
Abschnitt X 
Schlussvorschriften 
  
Zeitlicher Anwendungsbereich36
(weggefallen)37
(1) Red. Anm.:

zur zeitlichen Anwendbarkeit siehe § 36 GewStG 2002

(2) Red. Anm.:

Die Inhaltsübersicht wurde redaktionell angepasst.