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Gesetz zur Regionalisierung des öffentlichen Personennahverkehrs (Regionalisierungsgesetz - RegG)
Bundesrecht
Titel: Gesetz zur Regionalisierung des öffentlichen Personennahverkehrs (Regionalisierungsgesetz - RegG)
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: RegG
Gliederungs-Nr.: 9240-3
Normtyp: Gesetz

Gesetz zur Regionalisierung des öffentlichen Personennahverkehrs
(Regionalisierungsgesetz - RegG)

Vom 27. Dezember 1993 (BGBl. I S. 2378, 2395) (1)

Zuletzt geändert durch das Gesetz vom 20. April 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 107)

Redaktionelle Inhaltsübersicht§§
  
Öffentliche Aufgabe, Zuständigkeit1
Begriffsbestimmungen2
Regionalisierung3
Gemeinwirtschaftliche Verkehrsleistungen4
Finanzierung und Verteilung5
Verwendung6
Unterstützung der Länder beim Ausgleich von finanziellen Nachteilen durch COVID‑197
Unterstützung der Länder bei der Umsetzung des Vorhabens 9-Euro-Ticket8
Unterstützung der Länder bei der Umsetzung des Vorhabens Deutschlandticket9
  
Verteilung der Regionalisierungsmittel auf alle Länder in absoluten Zahlbeträgen für die Jahre 2016 bis einschließlich 2031Anlage 1
Verteilung der zusätzlichen Regionalisierungsmittel auf die Länder Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt und ThüringenAnlage 2
Verteilung der zusätzlichen Regionalisierungsmittel auf alle Länder in absoluten Zahlbeträgen für die Jahre 2020 bis einschließlich 2031Anlage 3
Verteilung der zusätzlichen Regionalisierungsmittel auf alle Länder in absoluten Zahlbeträgen für die Jahre 2022 bis einschließlich 2031Anlage 4
VerwendungsnachweisAnlage 5
Nachweis über die Verwendung der zusätzlichen Regionalisierungsmittel nach § 7 Absatz 1 und 4Anlage 6
Nachweis über die Verwendung der zusätzlichen Regionalisierungsmittel nach § 8 Absatz 2Anlage 7
Nachweis über die Verwendung der zusätzlichen Regionalisierungsmittel nach § 9 Absatz 3Anlage 8
(1) Red. Anm.:

Artikel 4 des Eisenbahnneuordnungsgesetzes vom 27. Dezember 1993 (BGBl. I S. 2378).