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Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz - MiLoG)
Bundesrecht
Titel: Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz - MiLoG)
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: MiLoG
Gliederungs-Nr.: 802-5
Normtyp: Gesetz

Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns
(Mindestlohngesetz - MiLoG)

Vom 11. August 2014 (BGBl. I S. 1348) (1)

Zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 28. Juni 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 172)

Inhaltsübersicht (2)§§
  
Abschnitt 1 
Festsetzung des allgemeinen Mindestlohns 
  
  
Unterabschnitt 1 
Inhalt des Mindestlohns 
  
Mindestlohn1
Fälligkeit des Mindestlohns2
Unabdingbarkeit des Mindestlohns3
  
Unterabschnitt 2 
Mindestlohnkommission 
  
Aufgabe und Zusammensetzung4
Stimmberechtigte Mitglieder5
Vorsitz6
Beratende Mitglieder7
Rechtsstellung der Mitglieder8
Beschluss der Mindestlohnkommission9
Verfahren der Mindestlohnkommission10
Rechtsverordnung11
Geschäfts- und Informationsstelle für den Mindestlohn; Kostenträgerschaft12
  
Abschnitt 2 
Zivilrechtliche Durchsetzung 
  
Haftung des Auftraggebers13
  
Abschnitt 3 
Kontrolle und Durchsetzung durch staatliche Behörden 
  
Zuständigkeit14
Befugnisse der Behörden der Zollverwaltung und anderer Behörden; Mitwirkungspflichten des Arbeitgebers15
Meldepflicht16
Erstellen und Bereithalten von Dokumenten17
Zusammenarbeit der in- und ausländischen Behörden18
Ausschluss von der Vergabe öffentlicher Aufträge19
Pflichten des Arbeitgebers zur Zahlung des Mindestlohns20
Bußgeldvorschriften21
  
Abschnitt 4 
Schlussvorschriften 
  
Persönlicher Anwendungsbereich22
Evaluation23
(weggefallen)24
(1) Red. Anm.:

Artikel 1 des Tarifautonomiestärkungsgesetzes vom 11. August 2014 (BGBl. I S. 1348)

(2) Red. Anm.:

Die Inhaltsübersicht wurde redaktionell angepasst.