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Gesetz zur Mittelstandsförderung
Landesrecht Baden-Württemberg
Titel: Gesetz zur Mittelstandsförderung
Normgeber: Baden-Württemberg
Redaktionelle Abkürzung: MFG,BW
Gliederungs-Nr.: 707
Normtyp: Gesetz

Gesetz zur Mittelstandsförderung

Vom 19. Dezember 2000 (GBl. S. 745)

Zuletzt geändert durch Artikel 40 der Verordnung vom 23. Februar 2017 (GBl. S. 99)

Der Landtag hat am 13. Dezember 2000 das folgende Gesetz beschlossen.

Redaktionelle Inhaltsübersicht§§
  
ERSTER TEIL 
Allgemeines 
  
Zweck1
Allgemeine Bindung der öffentlichen Hand2
Vorrang der privaten Leistungserbringung3
  
ZWEITER TEIL 
Fördermaßnahmen 
  
1. Abschnitt 
Fördergrundsätze 
  
Adressaten und Kernbereiche der Förderung, Ausführungsbestimmungen4
Hilfe zur Selbsthilfe5
Koordinierung der Förderung6
Finanzierung der Förderung7
  
2. Abschnitt 
Überbetriebliche Maßnahmen zur Steigerung der Leistungskraft 
  
Träger der Maßnahmen8
Berufliche Bildung9
Existenzgründungen, Betriebsübernahmen10
Unternehmensberatung11
Wirtschaftsnahe Forschung und Entwicklung12
Erschließung ausländischer Märkte13
Mittelstandsuntersuchungen14
Kooperation15
Messen und Ausstellungen16
Wirtschaftsinformation17
Sonstige Fördermaßnahmen18
  
3. Abschnitt 
Maßnahmen zur Verbesserung der Kapitalversorgung 
  
Darlehn, Zuschüsse, Bürgschaften19
Rückbürgschaften20
Finanzhilfen bei Kapitalbeteiligungen21
  
4. Abschnitt 
Öffentliche Aufträge 
  
Beteiligung an öffentlichen Aufträgen22
  
DRITTER TEIL 
Ausführungs- und Schlussbestimmungen 
  
Zuständigkeiten23
Mittelstandsbericht, Evaluation24
Änderung der Gemeindeordnung25
Inkrafttreten26