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Gesetz zur Förderung kleiner und mittlerer Unternehmen (MFG)
Landesrecht Niedersachsen
Titel: Gesetz zur Förderung kleiner und mittlerer Unternehmen (MFG)
Normgeber: Niedersachsen
Amtliche Abkürzung: MFG
Gliederungs-Nr.: 77100010000000
Normtyp: Gesetz

Gesetz zur Förderung kleiner und mittlerer Unternehmen (MFG)

Vom 30. April 1978 (Nds. GVBl. S. 377 - 77100 01 00 00 000 -)

Zuletzt geändert durch Artikel 31 des Gesetzes vom 20. November 2001 (Nds. GVBl. S. 701)

Der Niedersächsische Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen, das hiermit verkündet wird:

Redaktionelle Inhaltsübersicht§§
  
I. Abschnitt 
Zweck, Ziele und Grundsätze der Förderung 
  
Zweck des Gesetzes1
Allgemeine Bindung der öffentlichen Hand2
Abstimmung von Förderungsmaßnahmen3
Vorrang der Selbsthilfe4
Finanzierung der Förderung5
  
II. Abschnitt 
Maßnahmen zur Steigerung der fachlichen Leistungsfähigkeit 
  
Förderung der beruflichen Bildung6
Förderung der Unternehmensberatung7
Förderung der Kooperation8
Förderung von Information und Dokumentation9
Förderung von Forschung und Entwicklung10
  
III. Abschnitt 
Maßnahmen zur Verbesserung der Kapitalversorgung 
  
Finanzierungshilfen11
Rückbürgschaften12
Finanzhilfen bei Kapitalbeteiligungen13
  
IV. Abschnitt 
Andere Förderungsmaßnahmen 
  
Beteiligung an öffentlichen Aufträgen14
Forschung über die Lage kleiner und mittlerer Unternehmen15
  
V. Abschnitt 
Schlussbestimmungen 
  
Mittelstandsbericht16
(weggefallen)17
(weggefallen)18
Geltungsbereich19
In-Kraft-Treten20