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Gesetz zur Erhaltung des Waldes und zur Förderung der Forstwirtschaft (Bundeswaldgesetz)
Bundesrecht
Titel: Gesetz zur Erhaltung des Waldes und zur Förderung der Forstwirtschaft (Bundeswaldgesetz)
Normgeber: Bund
Redaktionelle Abkürzung: BWaldG
Gliederungs-Nr.: 790-18
Normtyp: Gesetz

Gesetz zur Erhaltung des Waldes und zur Förderung der Forstwirtschaft
(Bundeswaldgesetz)

Vom 2. Mai 1975 (BGBl. I S. 1037)

Zuletzt geändert durch Artikel 112 des Gesetzes vom 10. August 2021 (BGBl. I S. 3436)

Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:

Redaktionelle Inhaltsübersicht§§
  
Erstes Kapitel 
Allgemeine Vorschriften 
  
Gesetzeszweck1
Wald2
Waldeigentumsarten3
Waldbesitzer4
  
Zweites Kapitel 
Erhaltung des Waldes 
  
Vorschriften für die Landesgesetzgebung5
  
Abschnitt I 
Forstliche Rahmenplanung und Sicherung der Funktionen des Waldes bei Planungen und Maßnahmen von Trägern öffentlicher Vorhaben 
  
(weggefallen)6
(weggefallen)7
Sicherung der Funktionen des Waldes bei Planungen und Maßnahmen von Trägern öffentlicher Vorhaben8
  
Abschnitt II 
Erhaltung und Bewirtschaftung des Waldes, Erstaufforstung 
  
Erhaltung des Waldes9
Erstaufforstung10
Bewirtschaftung des Waldes11
Schutzwald12
Erholungswald13
Betreten des Waldes14
  
Drittes Kapitel 
Forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse 
  
Abschnitt I 
Allgemeine Vorschrift 
  
Arten der forstwirtschaftlichen Zusammenschlüsse15
  
Abschnitt II 
Forstbetriebsgemeinschaften 
  
Begriff16
Aufgaben der Forstbetriebsgemeinschaft17
Anerkennung18
Verleihung der Rechtsfähigkeit an Vereine19
Widerruf der Anerkennung20
  
Abschnitt III 
Forstbetriebsverbände 
  
Begriff und Aufgabe21
Voraussetzungen für die Bildung eines Forstbetriebsverbandes22
Bildung eines Forstbetriebsverbandes23
Mitgliedschaft24
Satzung25
Organe des Forstbetriebsverbandes26
Aufgaben der Verbandsversammlung27
Vorsitz in der Verbandsversammlung, Einberufung und Stimmenverhältnis28
Vorstand29
Verbandsausschuss30
Änderung der Satzung31
Ausscheiden von Grundstücken32
Umlage, Beiträge33
Aufsicht34
Verbandsverzeichnis35
Auflösung des Forstbetriebsverbandes36
  
Abschnitt IV 
Forstwirtschaftliche Vereinigungen 
  
Begriff und Aufgabe37
Anerkennung38
  
Abschnitt V 
Ergänzende Vorschriften 
  
Sonstige Zusammenschlüsse in der Forstwirtschaft39
Befreiung von Vorschriften des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen40
  
Viertes Kapitel 
Förderung der Forstwirtschaft, Auskunftspflicht 
  
Förderung41
Walderhebungen41a
Auskunftspflicht42
Verletzung der Auskunftspflicht43
  
Fünftes Kapitel 
Schlussvorschriften 
  
Allgemeine Verwaltungsvorschriften44
Anwendung des Gesetzes in besonderen Fällen45
Weitere Vorschriften in besonderen Fällen46
(weggefallen)47
Inkrafttreten, Aufhebung von Vorschriften48