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Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung (Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz - SchwarzArbG)
Bundesrecht
Titel: Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung (Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz - SchwarzArbG)
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: SchwarzArbG
Gliederungs-Nr.: 453-22
Normtyp: Gesetz

Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung
(Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz - SchwarzArbG)

Vom 23. Juli 2004 (BGBl. I S. 1842) (1)

Zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 28. Juni 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 172)

Inhaltsübersicht§§
  
Abschnitt 1 
Zweck 
  
Zweck des Gesetzes1
  
Abschnitt 2 
Prüfungen 
  
Prüfungsaufgaben2
Mitführungs- und Vorlagepflicht von Ausweispapieren2a
Befugnisse bei der Prüfung von Personen3
Befugnisse bei der Prüfung von Geschäftsunterlagen4
Duldungs- und Mitwirkungspflichten5
Unzulässiges Anbieten und Nachfragen der Arbeitskraft5a
Unterrichtung von und Zusammenarbeit mit Behörden im Inland und in der Europäischen Union sowie im Europäischen Wirtschaftsraum6
Übermittlung personenbezogener Daten an Mitgliedstaaten der Europäischen Union6a
Auskunftsansprüche bei anonymen Angeboten und Werbemaßnahmen7
  
Abschnitt 3 
Bußgeld- und Strafvorschriften 
  
Bußgeldvorschriften8
(weggefallen)9
Beschäftigung von Ausländern ohne Genehmigung oder ohne Aufenthaltstitel und zu ungünstigen Arbeitsbedingungen10
Beschäftigung von Ausländern ohne Aufenthaltstitel, die Opfer von Menschenhandel sind10a
Erwerbstätigkeit von Ausländern ohne Genehmigung oder ohne Aufenthaltstitel in größerem Umfang oder von minderjährigen Ausländern11
  
Abschnitt 4 
Ermittlungen 
  
Allgemeines zu den Ordnungswidrigkeiten12
Zusammenarbeit in Bußgeldverfahren13
Ermittlungsbefugnisse14
Selbstständige Durchführung von Ermittlungsverfahren14a
Rechte und Pflichten bei der selbstständigen Durchführung von Ermittlungsverfahren14b
Sachliche und örtliche Zuständigkeit bei der selbstständigen Durchführung von Ermittlungsverfahren14c
  
Abschnitt 5 
Datenschutz 
  
Allgemeines15
Zentrales Informationssystem für die Finanzkontrolle Schwarzarbeit16
Übermittlung von Daten aus dem zentralen Informationssystem17
Auskunft an die betroffene Person18
Löschung19
  
Abschnitt 6 
Verwaltungsverfahren, Rechtsweg 
  
Entschädigung der Zeugen und Sachverständigen20
Ausschluss von öffentlichen Aufträgen21
Verwaltungsverfahren22
Rechtsweg23
(1) Red. Anm.:

Artikel 1 des Gesetzes zur Intensivierung der Bekämpfung der Schwarzarbeit und damit zusammenhängender Steuerhinterziehung vom 23. Juli 2004 (BGBl. I S. 1842)