Gesetze

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den aktuellsten Gesetzen in unserer Datenbank zu suchen!

Gesetz zur Ausführung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (AGSGB XII)
Landesrecht Saarland
Titel: Gesetz zur Ausführung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (AGSGB XII)
Normgeber: Saarland
Amtliche Abkürzung: AGSGB XII
Gliederungs-Nr.: 2170-1
Normtyp: Gesetz

Gesetz zur Ausführung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (AGSGB XII)

Vom 8. März 2005 (Amtsbl. S. 438) (1)

Zuletzt geändert durch Gesetz vom 13. Juli 2022 (Amtsbl. I S. 1046)

Redaktionelle Inhaltsübersicht§§
  
Träger der Sozialhilfe1
Sachliche Zuständigkeit2
Örtliche Zuständigkeit2a
Heranziehung von Gemeinden durch die örtlichen Träger3
Heranziehung örtlicher Träger und von Gemeinden durch den überörtlichen Träger4
Kostenträger5
Fachaufsicht bei Ausführung der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung6
Weiterleitung der Erstattungszahlungen des Bundes für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung6a
Weiterleitung der Erstattungszahlungen des Bundes für gewährte Barbeträge6b
Zuständige Behörden7
Erhöhung der Einkommensgrenze8
Belastungsausgleich für die örtlichen Träger der Sozialhilfe9
Kostenbeteiligung bei Unterbringung nach § 2 Abs. 2 Nr. 610
Entgegennahme und Weiterleitung von Anträgen11
Vorläufige Hilfeleistung12
Widerspruchsverfahren in Angelegenheiten der Sozialhilfe13
Beteiligung sozial erfahrener Personen14
Zusammenarbeit der Träger der Sozialhilfe und der freien Wohlfahrtspflege15
(1) Red. Anm.:

Artikel 1 des Gesetzes Nr. 1564 zur Anpassung von Landesrecht an das Zwölfte Buch Sozialgesetzbuch vom 8. März 2005 (Amtsbl. S. 438)