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Gesetz zur Abschaffung des Branntweinmonopols (Branntweinmonopolabschaffungsgesetz) 
Bundesrecht
Titel: Gesetz zur Abschaffung des Branntweinmonopols (Branntweinmonopolabschaffungsgesetz) 
Normgeber: Bund
Redaktionelle Abkürzung: BranntwMonAbschaffG
Gliederungs-Nr.: [keine Angabe]
Normtyp: Gesetz

Gesetz zur Abschaffung des Branntweinmonopols
(Branntweinmonopolabschaffungsgesetz) 1

Vom 21. Juni 2013 (BGBl. I S. 1650)

Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:

InhaltsübersichtArtikel
  
Änderung des Branntweinmonopolgesetzes1
Alkoholsteuergesetz (AlkStG)2
Inkrafttreten3
1

Die Verpflichtungen aus der Richtlinie 98/34/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Juni 1998 über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der Normen und technischen Vorschriften und der Vorschriften für die Dienste der Informationsgesellschaft (ABl. L 204 vom 21.7.1998, S. 37), die zuletzt durch die Richtlinie 2006/96/EG (ABl. L 363 vom 20.12.2006, S. 81) geändert worden ist, sind beachtet worden.