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Gesetz zum Schutz von Nichtrauchern im Freistaat Sachsen (Sächsisches Nichtraucherschutzgesetz - SächsNSG)
Landesrecht Sachsen
Titel: Gesetz zum Schutz von Nichtrauchern im Freistaat Sachsen (Sächsisches Nichtraucherschutzgesetz - SächsNSG)
Normgeber: Sachsen
Amtliche Abkürzung: SächsNSG
Gliederungs-Nr.: 250-13
Normtyp: Gesetz

Gesetz zum Schutz von Nichtrauchern im Freistaat Sachsen
(Sächsisches Nichtraucherschutzgesetz - SächsNSG)

Vom 26. Oktober 2007 (SächsGVBl. S. 495)

Zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 28. Juni 2018 (SächsGVBl. S. 458)

Der Sächsische Landtag hat am 26. September 2007 das folgende Gesetz beschlossen:

Redaktionelle Inhaltsübersicht§§
  
Zweckbestimmung1
Allgemeines Rauchverbot2
Ausnahmen3
Umsetzung des Rauchverbotes4
Ordnungswidrigkeiten5
Inkrafttreten6