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Gesetz zum Schutz der Natur (Landesnaturschutzgesetz - LNatSchG)
Landesrecht Schleswig-Holstein
Titel: Gesetz zum Schutz der Natur (Landesnaturschutzgesetz - LNatSchG)
Normgeber: Schleswig-Holstein
Amtliche Abkürzung: LNatSchG
Gliederungs-Nr.: 791-10
Normtyp: Gesetz

Gesetz zum Schutz der Natur
(Landesnaturschutzgesetz - LNatSchG)

GS Schl.-H. II, Gl.Nr. 791-7

Vom 24. Februar 2010 (GVOBl. Schl.-H. S. 301, 302, 486) (1)

Zuletzt geändert durch Artikel 3 Nummer 4 des Gesetzes vom 6. Dezember 2022 (GVOBl. Schl.-H. S. 1002)

Zuständigkeiten und Ressortbezeichnungen zuletzt ersetzt durch Artikel 64 der Verordnung vom 27. Oktober 2023 (GVOBl. Schl.-H. S. 514)

Inhaltsübersicht (2)§§
  
Kapitel 1 
Allgemeine Vorschriften 
  
Regelungsgegenstand dieses Gesetzes; Sicherung und Entwicklung der biologischen Vielfalt1
Zuständigkeiten, Aufgaben und Befugnisse, vertragliche Vereinbarungen, Zusammenarbeit der Behörden; einheitlicher Ansprechpartner; Datenschutzregelung2
Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft3
Beobachtung von Natur und Landschaft3a
Begriffsbestimmungen4
  
Kapitel 2 
Landschaftsplanung 
  
Instrumente und Verfahren der Landschaftsplanung5
Landschaftsprogramm und Landschaftsrahmenpläne6
Landschaftspläne und Grünordnungspläne7
  
Kapitel 3 
Allgemeiner Schutz von Natur und Landschaft 
  
Eingriffe in Natur und Landschaft8
Verursacherpflichten, Inanspruchnahme landwirtschaftlicher Flächen, Unzulässigkeit von Eingriffen; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen9
Bevorratung von Kompensationsmaßnahmen10
Verfahren11
Besondere Vorschriften für den Abbau von oberflächennahen Bodenschätzen, Abgrabungen und Aufschüttungen11a
  
Kapitel 4 
Schutz bestimmter Teile von Natur und Landschaft 
  
Abschnitt I 
Biotopverbund; geschützte Teile von Natur und Landschaft 
  
Biotopverbund12
Erklärung zum geschützten Teil von Natur und Landschaft12a
Naturschutzgebiete13
Biosphärenreservate14
Landschaftsschutzgebiete15
Naturparke16
Naturdenkmäler17
Geschützte Landschaftsbestandteile18
Verfahren zum Erlass oder zur Änderung der Schutzverordnungen19
Betreuung geschützter Gebiete20
Gesetzlich geschützte Biotope21
  
Abschnitt II 
Netz "Natura 2000" 
  
Auswahl der Gebiete, Erhaltungsziele22
Schutzerklärung23
Allgemeine Schutzvorschriften24
Verträglichkeit und Unzulässigkeit von Projekten; Ausnahmen; grenzüberschreitende Projekte25
Gentechnisch veränderte Organismen26
  
Abschnitt III 
Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen 
  
Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen auf geschützten Flächen27
  
Kapitel 5 
Artenschutz, Haltung gefährlicher Tiere 
  
Tiergehege28
Bewirtschaftungsvorgaben28a
Horstschutz28b
Verbot des Anlockens und Fütterns von Wölfen28c
Haltung gefährlicher Tiere29
  
Kapitel 6 
Erholung in Natur und Landschaft 
  
Betreten der freien Landschaft; Wander- und Reitwege30
Sperren von Wegen und Grundflächen in der freien Landschaft31
Gemeingebrauch am Meeresstrand32
Schutz des Meeresstrandes, der Küstendünen und Strandwälle33
Sondernutzung am Meeresstrand34
Schutzstreifen an Gewässern35
Bootsliegeplätze36
Zelten und Aufstellen von beweglichen Unterkünften37
Naturerlebnisräume38
Skipisten39
  
Kapitel 7 
Mitwirkung von Naturschutzvereinigungen, landesrechtliche Organisationen 
  
Abschnitt I 
Mitwirkung von Naturschutzvereinigungen 
  
Anerkennung von Naturschutzvereinigungen, Mitwirkung von anerkannten Naturschutzvereinigungen40
Landesnaturschutzverband Schleswig-Holstein41
Mitteilungs- und Zustellungsverfahren42
  
Abschnitt II 
Landesrechtliche Organisationen 
  
Landesbeauftragte für Naturschutz43
Beiräte und Kreisbeauftragte für Naturschutz44
Naturschutzdienst45
(weggefallen)46
Stiftung Naturschutz Schleswig-Holstein47
  
Kapitel 8 
Eigentumsbindung, Ausnahmen, Finanzielle Förderung 
  
Duldungspflicht48
Befugnisse von Beauftragten und Bediensteten der Naturschutzbehörden49
Vorkaufsrecht50
Ausnahmen51
Maßnahmen des Naturschutzes52
Einschränkung von Grundrechten53
Entschädigung und Ausgleich54
Härteausgleich55
Finanzielle Förderung56
  
Kapitel 9 
Bußgeldvorschriften 
  
Ordnungswidrigkeiten57
Einziehung58
  
Kapitel 10 
Übergangsvorschriften 
  
Weitergeltende Verordnungen und Satzungen59
Bestehende Naturschutzverordnungen60
Bestehende Landschaftsschutzverordnungen61
Übergangsvorschrift für Sondernutzungen62
Übergangsvorschriften für sonstige Eingriffe in die Natur63
(weggefallen)64
Bauliche Anlagen im Schutzstreifen an Gewässern65
Übergangsvorschrift für arten- und strukturreiches Dauergrünland66
  
Anhangteil 
  
Liste der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung in Schleswig-HolsteinAnlage 1
Liste der Europäischen Vogelschutzgebiete in Schleswig-HolsteinAnlage 2
Liste der Vorranggewässer in Schleswig-HolsteinAnlage 3
(1) Red. Anm.:

Artikel 1 des Landesnaturschutzgesetzes vom 24. Februar 2010 (GVOBl. Schl.-H. S. 301, 486)

(2) Red. Anm.:

Die Inhaltsübersicht wurde redaktionell angepasst.