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Gesetz über zwingende Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitend entsandte und für regelmäßig im Inland beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen (Arbeitnehmer-Entsendegesetz - AEntG)
Bundesrecht
Titel: Gesetz über zwingende Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitend entsandte und für regelmäßig im Inland beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen (Arbeitnehmer-Entsendegesetz - AEntG)
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: AEntG
Gliederungs-Nr.: 810-20
Normtyp: Gesetz

Gesetz über zwingende Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitend entsandte und für regelmäßig im Inland beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen
(Arbeitnehmer-Entsendegesetz - AEntG)

Vom 20. April 2009 (BGBl. I S. 799)

Zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 28. Juni 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 172)

Der Bundestag hat mit der Mehrheit seiner Mitglieder und mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:

Redaktionelle Inhaltsübersicht§§
  
Abschnitt 1 
Zielsetzung 
  
Zielsetzung1
  
Abschnitt 2 
Allgemeine Arbeitsbedingungen 
  
Allgemeine Arbeitsbedingungen2
Gegenstand der Entlohnung2a
Anrechenbarkeit von Entsendezulagen2b
  
Abschnitt 3 
Tarifvertragliche Arbeitsbedingungen 
  
Tarifvertragliche Arbeitsbedingungen3
Branchen4
Arbeitsbedingungen5
Besondere Regelungen6
Rechtsverordnung für die Fälle des § 4 Absatz 17
Rechtsverordnung für die Fälle des § 4 Absatz 27a
Pflichten des Arbeitgebers zur Gewährung von Arbeitsbedingungen8
Verzicht, Verwirkung9
  
Abschnitt 4 
Arbeitsbedingungen in der Pflegebranche 
  
Anwendungsbereich10
Rechtsverordnung11
Berufung der Kommission12
Empfehlung von Arbeitsbedingungen12a
Rechtsfolgen13
  
Abschnitt 4a 
Arbeitsbedingungen im Gewerbe des grenzüberschreitenden Straßentransports von Euro-Bargeld 
  
Gleichstellung13a
  
Abschnitt 4b 
Zusätzliche Arbeitsbedingungen für länger als zwölf Monate im Inland Beschäftigte von Arbeitgebern mit Sitz im Ausland 
  
Zusätzliche Arbeitsbedingungen13b
Berechnung der Beschäftigungsdauer im Inland13c
  
Abschnitt 5 
Zivilrechtliche Durchsetzung 
  
Haftung des Auftraggebers14
Gerichtsstand15
Unterrichtungspflichten des Entleihers bei grenzüberschreitender Arbeitnehmerüberlassung15a
  
Abschnitt 6 
Kontrolle und Durchsetzung durch staatliche Behörden 
  
Zuständigkeit16
Befugnisse der Behörden der Zollverwaltung und anderer Behörden17
Meldepflicht 18
Erstellen und Bereithalten von Dokumenten 19
Zusammenarbeit der in- und ausländischen Behörden20
Ausschluss von der Vergabe öffentlicher Aufträge21
(weggefallen)22
Bußgeldvorschriften23
  
Abschnitt 7 
Grenzüberschreitende Durchsetzung 
  
Anwendungsbereich24
Zuständigkeit25
Binnenmarkt-Informationssystem26
Inhalt ausgehender Ersuchen27
Behandlung ausgehender Ersuchen28
Behandlung eingehender Ersuchen29
Ablehnung eingehender Ersuchen30
  
Abschnitt 8 
Arbeits- und Sozialrechtliche Beratung 
  
Leistungsanspruch31
Verordnungsermächtigung32
Informationspflicht bei Anwerbung aus dem Ausland33
  
Abschnitt 9 
Sonderregelungen und Übergangsbestimmungen 
  
Unterabschnitt 1 
Sonderregelungen für bestimmte Tätigkeiten von Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen, die bei Arbeitgebern mit Sitz im Ausland beschäftigt sind 
  
Erstmontage- und Einbauarbeiten34
Bestimmte Tätigkeiten ohne Leistungsempfänger im Inland35
  
Unterabschnitt 2 
Sonderregelungen für den Straßenverkehrssektor 
  
Kraftfahrer und Kraftfahrerinnen, die im Inland von Arbeitgebern mit Sitz im Ausland beschäftigt werden36
Bilaterale Beförderung von Gütern37
Bilaterale Beförderung von Personen38
Kombinierter Verkehr39
Transit40
  
Unterabschnitt 3 
Übergangsbestimmungen 
  
Übergangsbestimmungen für Langzeitentsendung41
Übergangsbestimmungen für das Baugewerbe42