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Gesetz über die öffentlichen Sparkassen (Sparkassengesetz - SpkG)
Landesrecht Bayern
Titel: Gesetz über die öffentlichen Sparkassen (Sparkassengesetz - SpkG)
Normgeber: Bayern
Amtliche Abkürzung: SpkG
Gliederungs-Nr.: 2025-1-I
Normtyp: Gesetz

Gesetz über die öffentlichen Sparkassen
(Sparkassengesetz - SpkG)

In der Fassung der Bekanntmachung vom 1. Oktober 1956 (BayRS 2025-1-I)

Zuletzt geändert durch § 7 des Gesetzes vom 23. Dezember 2022 (GVBl S. 718)

Redaktionelle InhaltsübersichtArtikel
  
I. Abschnitt 
Errichtung und Verwaltung 
  
Errichtung von Sparkassen1
Aufgaben der Sparkassen2
Rechtsfähigkeit3
Trägerschaft und Haftung4
Verwaltung und Vertretung5
Zusammensetzung des Verwaltungsrats6
Vorsitzender des Verwaltungsrats7
Weitere Mitglieder des Verwaltungsrats8
 9
 10
Genehmigung der Bestellung11
Beamte und Arbeitnehmer12
Aufsicht13
Auflösung der Sparkasse14
Zwangsauflösung15
Vereinigung von Sparkassen16
Zusammenschluß von Sparkassen zu einer Zweckverbandssparkasse17
Vermögensübergang bei der Auflösung, Vereinigung und beim Zusammenschluß von Sparkassen18
 19
Ergänzende Rechtsvorschriften20
Satzung der Sparkasse21
  
II. Abschnitt 
Gemeinschaftliche Einrichtungen der Sparkassen 
  
Sparkassenverband Bayern22
Aufsicht23
Sparkassenzentralbank24
LBS Bayerische Landesbausparkasse25
Verbandssparkassen26
 27
 28
 29
 30
  
III. Abschnitt 
Übergangs- und Schlussvorschriften 
  
Haftung des Gewährträgers31
 32