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Gesetz über die allgemeine und die repräsentative Wahlstatistik bei der Wahl zum Deutschen Bundestag und bei der Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland (Wahlstatistikgesetz - WStatG)
Bundesrecht
Titel: Gesetz über die allgemeine und die repräsentative Wahlstatistik bei der Wahl zum Deutschen Bundestag und bei der Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland (Wahlstatistikgesetz - WStatG)
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: WStatG
Gliederungs-Nr.: 111-11
Normtyp: Gesetz

Gesetz über die allgemeine und die repräsentative Wahlstatistik bei der Wahl zum Deutschen Bundestag und bei der Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland
(Wahlstatistikgesetz - WStatG)

Vom 21. Mai 1999 (BGBl. I S. 1023) (1)

Zuletzt geändert durch Artikel 1a des Gesetzes vom 27. April 2013 (BGBl. I S. 962)

Redaktionelle Inhaltsübersicht§§
  
Abschnitt 1 
Allgemeine Wahlstatistik 
  
Durchführung der allgemeinen Wahlstatistik1
  
Abschnitt 2 
Repräsentative Wahlstatistik 
  
Art der Statistik2
Stichprobenauswahl3
Erhebungs- und Hilfsmerkmale sowie Bildung der Geburtsjahresgruppen4
Durchführende Stellen5
Wahlstatistische Auszählungen der Gemeinden6
Ergebnisfeststellung7
Veröffentlichung der Ergebnisse8
(1) Red. Anm.:
Artikel 1 des Gesetzes über die allgemeine und die repräsentative Wahlstatistik bei der Wahl zum Deutschen Bundestag und bei der Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland vom 21. Mai 1999 (BGBl. I S. 1023)