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Gesetz über die Wahlen zum Abgeordnetenhaus und zu den Bezirksverordnetenversammlungen (Landeswahlgesetz)
Landesrecht Berlin
Titel: Gesetz über die Wahlen zum Abgeordnetenhaus und zu den Bezirksverordnetenversammlungen (Landeswahlgesetz)
Normgeber: Berlin
Redaktionelle Abkürzung: LWahlG,BE
Gliederungs-Nr.: 111-1
Normtyp: Gesetz

Gesetz über die Wahlen zum Abgeordnetenhaus und zu den Bezirksverordnetenversammlungen
(Landeswahlgesetz)

Vom 25. September 1987 (GVBl. S. 2370)

Zuletzt geändert durch Gesetz vom 20. Dezember 2023 (GVBl. S. 458)

Inhaltsübersicht (1)§§
  
Erster Abschnitt 
Wahlrecht, Wählbarkeit, Erwerb und Verlust des Sitzes 
  
Wahlrecht1
Ausschluss vom Wahlrecht2
Ausübung des Wahlrechts3
Wählbarkeit4
Erwerb des Sitzes5
Verlust des Sitzes6
Folgen eines Parteiverbots6a
  
Zweiter Abschnitt 
Wahl zum Abgeordnetenhaus 
  
Grundsätze der Wahl7
Wahlgebiet8
Wahlkreise und Wahlkreisverbände9
Wahlvorschläge10
Verbindung von Wahlvorschlägen11
Aufstellung der Wahlvorschläge12
Prüfung und Zulassung der Wahlvorschläge und der Bewerber und Bewerberinnen13
Verarbeitung personenbezogener Daten13a
Ausscheiden von Bewerbern, Bewerberinnen und Abgeordneten14
Stimmen15
Mehrheitswahl in den Wahlkreisen16
Wahl nach Bezirks- oder Landeslisten17
Sperrklausel18
Überhangmandate und ihr Ausgleich19
Nachwahl und Ersatzwahl20
Wiederholungswahl21
  
Dritter Abschnitt 
Wahlen zu den Bezirksverordnetenversammlungen 
  
Bezirksverordnetenversammlungen22
Wahlrecht und Wählbarkeit der Unionsbürger22a
Wahlvorschläge23
Ausscheiden von Bewerbern, Bewerberinnen und Bezirksverordneten24
Verweisungen25
  
Vierter Abschnitt 
Bestimmungen über die Angehörigen des öffentlichen Dienstes 
  
Unvereinbare berufliche Funktionen und Beschränkung der Wählbarkeit26
  
Fünfter Abschnitt 
Wahlstatistik, unzulässige Wahlbeeinflussung, Veröffentlichung von Wahlbefragungen und Tätigkeit in den Wahlorganen 
  
Wahlstatistik27
Unzulässige Wahlbeeinflussung28
Unzulässige Veröffentlichung von Wahlbefragungen29
Ehrenämter30
Ordnungswidrigkeiten31
  
Sechster Abschnitt 
Staatliche Mittel für Träger von Wahlvorschläge 
  
Auszahlung staatlicher Mittel an Parteien32
Festsetzung und Auszahlung staatlicher Mittel für Einzelbewerberinnen und Einzelbewerber32a
  
Siebenter Abschnitt 
Schlussbestimmungen 
  
Wahltag33
Durchführungs- und Ausführungsbestimmungen34
(weggefallen)35
In-Kraft-Treten36
(1) Red. Anm.:

Die Inhaltsübersicht wurde redaktionell angepasst.