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Gesetz über die Voraussetzungen und das Verfahren von Sicherheitsüberprüfungen im Freistaat Sachsen und zur Änderung des Sächsischen Verfassungsschutzgesetzes
Landesrecht Sachsen
Titel: Gesetz über die Voraussetzungen und das Verfahren von Sicherheitsüberprüfungen im Freistaat Sachsen und zur Änderung des Sächsischen Verfassungsschutzgesetzes
Normgeber: Sachsen
Redaktionelle Abkürzung: SächsSÜGArtG,SN
Gliederungs-Nr.: 22-6A
Normtyp: Gesetz

Gesetz über die Voraussetzungen und das Verfahren von Sicherheitsüberprüfungen im Freistaat Sachsen und zur Änderung des Sächsischen Verfassungsschutzgesetzes

Vom 19. Februar 2004 (SächsGVBl. S. 44)