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Bayerisches Sicherheitsüberprüfungsgesetz (BaySÜG)
Landesrecht Bayern
Titel: Bayerisches Sicherheitsüberprüfungsgesetz (BaySÜG)
Normgeber: Bayern
Amtliche Abkürzung: BaySÜG
Gliederungs-Nr.: 12-3-I
Normtyp: Gesetz

Bayerisches Sicherheitsüberprüfungsgesetz (BaySÜG)

Vom 27. Dezember 1996 (GVBl S. 509, BayRS 12-3-I)

Zuletzt geändert durch § 1 des Gesetzes vom 24. Juli 2020 (GVBl. S. 350)

Redaktionelle InhaltsübersichtArtikel
  
Erster Abschnitt 
Allgemeine Vorschriften 
  
Zweck des Gesetzes1
Anwendungsbereich des Gesetzes2
Sicherheitsempfindliche Tätigkeiten3
Betroffener Personenkreis4
Zuständigkeit5
Geheimschutzbeauftragter6
Verschlusssachen7
Sicherheitsrisiken, sicherheitserhebliche Erkenntnisse8
  
Zweiter Abschnitt 
Überprüfungsarten 
  
Arten der Sicherheitsüberprüfung9
Einfache Sicherheitsüberprüfung10
Erweiterte Sicherheitsüberprüfung11
Erweiterte Sicherheitsüberprüfung mit Sicherheitsermittlungen12
  
Dritter Abschnitt 
Datenerhebung und Verfahren 
  
Befugnis zur Datenerhebung13
Maßnahmen der zuständigen Stelle14
Sicherheitserklärung15
Maßnahmen der mitwirkenden Behörde bei den einzelnen Überprüfungsarten, Überprüfungszeitraum16
Abschluss der Sicherheitsüberprüfung17
Rechte der betroffenen oder mitbetroffenen Person18
Vorläufige Zuweisung einer sicherheitsempfindlichen Tätigkeit19
Unterrichtung durch die personalverwaltende Stelle20
Sicherheitserhebliche Erkenntnisse nach Abschluss der Sicherheitsüberprüfung21
Aktualisierung und Wiederholungsüberprüfung22
  
Vierter Abschnitt 
Akten über die Sicherheitsüberprüfung, Datenverarbeitung 
  
Sicherheitsakt und Sicherheitsüberprüfungsakt23
Aufbewahrung und Vernichtung von Unterlagen24
Verarbeiten personenbezogener Daten in Dateien25
Übermittlung und Zweckbindung26
Berichtigen, Löschen und Einschränken der Verarbeitung personenbezogener Daten27
Auskunft über gespeicherte personenbezogene Daten28
  
Fünfter Abschnitt 
Sonderregelungen für den nicht-öffentlichen Bereich 
  
Anwendungsbereich29
Zuständigkeit30
Sicherheitserklärung31
Abschluss der Sicherheitsüberprüfung, Weitergabe sicherheitserheblicher Erkenntnisse32
Aktualisierung33
Übermittlung von Informationen über persönliche und arbeitsrechtliche Verhältnisse34
Sicherheitsakt der nicht-öffentlichen Stelle35
Datenverarbeitung, -nutzung und -berichtigung in automatisierten Dateien36
  
Sechster Abschnitt 
Reisebeschränkungen und Schlussvorschriften 
  
Reisebeschränkungen37
Verhältnis zum Bayerischen Datenschutzgesetz und zur Verordnung (EU) 2016/67938
Bußgeld- und Strafvorschriften39
Übergangsregelung40
(weggefallen)41
In-Kraft-Treten42