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Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung im Land Sachsen-Anhalt (UVPG LSA) 
Landesrecht Sachsen-Anhalt
Titel: Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung im Land Sachsen-Anhalt (UVPG LSA) 
Normgeber: Sachsen-Anhalt
Amtliche Abkürzung: UVPG LSA
Gliederungs-Nr.: 2129.18
Normtyp: Gesetz

Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung im Land Sachsen-Anhalt (UVPG LSA) (*)

Vom 27. August 2002 (GVBl. LSA S. 372)

Zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 5. Dezember 2019 (GVBl. LSA S. 946)

Redaktionelle Inhaltsübersicht§§
  
Geltungsbereich, Verordnungsermächtigung1
Entsprechende Anwendung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung2
Federführende Behörde3
Zentrales Internetportal für Verfahren mit Umweltverträglichkeitsprüfung4
  
Vorhaben, die nach Landesrecht der Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegen Anlage 1
(*) Amtl. Anm.:

Dieses Gesetz dient der Umsetzung folgender Richtlinien:

  1. 1.

    Richtlinie 85/337/EWG des Rates vom 27. Juni 1985 über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten (ABl. L 175 vom 5.7.1985, S. 40), zuletzt geändert durch die Richtlinie 2003/35/EG (ABl. L 156 vom 25.6.2003, S. 17),

  2. 2.

    Richtlinie 2003/35/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Mai 2003 über die Beteiligung der Öffentlichkeit bei der Ausarbeitung bestimmter umweltbezogener Pläne und Programme und zur Änderung der Richtlinien 85/337/EWG und 96/61/EG des Rates in Bezug auf die Öffentlichkeitsbeteiligung und den Zugang zu Gerichten (ABl. L 156 vom 25.6.2003, S. 17).