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Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Senats (Senatorengesetz - SenG)
Landesrecht Berlin
Titel: Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Senats (Senatorengesetz - SenG)
Normgeber: Berlin
Amtliche Abkürzung: SenG
Gliederungs-Nr.: 1102-1
Normtyp: Gesetz

Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Senats
(Senatorengesetz - SenG)

In der Fassung vom 6. Januar 2000 (GVBl S. 221)

Zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 15. November 2022 (GVBl. S. 621) (1)

Redaktionelle Inhaltsübersicht§§
  
I. Abschnitt 
Rechtsstellung der Mitglieder des Senats 
  
  
1. Amtsverhältnis 
  
Allgemeines1
Regierender Bürgermeister2
Mitglieder des Senats3
Eidesformel4
Allgemeine Pflichten5
Nebenbeschäftigungen6
Tätigkeit in einem Unternehmensorgan7
Amtsverschwiegenheit8
Vernehmung als Zeuge oder Sachverständiger9
Verantwortlichkeit10
Amtsbezüge11
Reisekosten, Umzugskosten, Trennungsentschädigung12
Erholungsurlaub13
Beendigung des Amtes14
  
2. Versorgung 
  
Allgemeines15
Übergangsgeld16
Ruhegehalt17
Hinterbliebenenversorgung18
Unfallfürsorge19
  
3. Sonstige Vorschriften 
  
Zusammentreffen von Bezügen20
Anwendbarkeit anderer Vorschriften21
  
4. Vorschriften für Angehörige des öffentlichen Dienstes 
  
Beamte und Richter22
Angestellte und Arbeiter23
  
II. Abschnitt 
Übergangs- und Schlussvorschriften24 bis 26
(1) Red. Anm.:

Artikel 15 des Gesetzes vom 15. November 2022 (GVBl. S. 621):

"Generalklausel

Wird in anderen Rechtsnormen auf durch dieses Gesetz geänderte oder ersetzte Vorschriften oder Anlagen Bezug genommen, erfasst die Bezugnahme nunmehr die entsprechenden, nach diesem Gesetz geltenden Vorschriften oder Anlagen."