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Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Abgeordnetenhauses von Berlin (Landesabgeordnetengesetz - LAbgG)
Landesrecht Berlin
Titel: Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Abgeordnetenhauses von Berlin (Landesabgeordnetengesetz - LAbgG)
Normgeber: Berlin
Amtliche Abkürzung: LAbgG
Gliederungs-Nr.: 1101-3
Normtyp: Gesetz

Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Abgeordnetenhauses von Berlin
(Landesabgeordnetengesetz - LAbgG)

Vom 21. Juli 1978 (GVBl. S. 1497)

Außer Kraft am 1. Januar 2020 durch Artikel 2 Absatz 1 Satz 2 des Gesetzes vom 9. Oktober 2019 (GVBl. S. 674) (1)

Inhaltsübersicht§§
  
Erster Teil 
Erwerb und Verlust der Mitgliedschaft im Abgeordnetenhaus1
  
Zweiter Teil 
Mitgliedschaft im Abgeordnetenhaus und Beruf; Verhaltensregeln2 - 5a
  
Dritter Teil 
Entschädigung der Abgeordneten und Versorgung 
  
Erster Abschnitt 
Leistungen an Abgeordnete6 - 9
  
Zweiter Abschnitt 
Leistungen nach Ausscheiden aus dem Abgeordnetenhaus10 - 18
  
Dritter Abschnitt 
Kranken- und Unfallversicherung, Unterstützungen19 - 20
  
Vierter Abschnitt 
Anrechnung beim Zusammentreffen mehrerer Bezüge aus öffentlichen Kassen21
  
Fünfter Abschnitt 
Gemeinsame Vorschriften22 - 26
  
Vierter Teil 
Angehörige des öffentlichen Dienstes im Abgeordnetenhaus und in der gesetzgebenden Körperschaft eines anderen Landes27 - 34b
  
Erster Abschnitt 
Unvereinbarkeit von Amt und Mandat27 - 34a
  
Zweiter Abschnitt 
Vereinbarkeit von Amt und Mandat34b
  
Fünfter Teil 
Ergänzende Vorschriften, Übergangsvorschriften, In-Kraft-Treten35 - 41
(1) Red. Anm.:

Zur weiteren Anwendung s. § 39 des Gesetzes vom 9. Oktober 2019 (GVBl. S. 674)