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Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder der Bundesregierung (Bundesministergesetz - BMinG)
Bundesrecht
Titel: Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder der Bundesregierung (Bundesministergesetz - BMinG)
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: BMinG
Gliederungs-Nr.: 1103-1
Normtyp: Gesetz

Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder der Bundesregierung
(Bundesministergesetz - BMinG)

In der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juli 1971 (BGBl. I S. 1166)

Zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 22. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 414)

Redaktionelle Inhaltsübersicht§§
  
Öffentlich-rechtliches Amtsverhältnis1
Ernennungsurkunde2
Amtseid3
Keine gleichzeitige Mitgliedschaft in Bundes- und Landesregierung4
Nebentätigkeitsverbot; Geschenke5
Verschwiegenheitspflicht6
 6a
 6b
 6c
 6d
Genehmigung zur Zeugenaussage und Gutachtenerstattung7
Kein Disziplinarverfahren8
Beendigung des Amtsverhältnisses9
Entlassungsurkunde10
Amtsbezüge11
Amtswohnung; Umzugskostenentschädigung; Tagegelder; Reisekostenentschädigung12
Versorgung nach Beendigung des Amtsverhältnisses13
Übergangsgeld14
Ruhegehalt15
Hinterbliebenenversorgung16
Überbrückungsgeld16a
Unfallfürsorge17
Beamte, Richter und Mitglieder einer Landesregierung18
Ruhen von Einkommensansprüchen aus öffentlichem Dienst19
Ruhen von Ruhegeldansprüchen; Anrechnung von Bezügen bei Wiederverwendung20
Ehemalige Mitglieder des Verwaltungsrates des Vereinigten Wirtschaftsgebietes21
Ehemalige Mitglieder der Bundesregierung21a
Ermächtigung für Verwaltungsvorschriften22
Geltung im Land Berlin23
Inkrafttreten24