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Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Ministerpräsidentin oder des Ministerpräsidenten und der Ministerinnen und Minister des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Landesministergesetz - LMinG)
Landesrecht Mecklenburg-Vorpommern
Titel: Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Ministerpräsidentin oder des Ministerpräsidenten und der Ministerinnen und Minister des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Landesministergesetz - LMinG)
Normgeber: Mecklenburg-Vorpommern
Amtliche Abkürzung: LMinG
Gliederungs-Nr.: 1103-4
Normtyp: Gesetz

Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Ministerpräsidentin oder des Ministerpräsidenten und der Ministerinnen und Minister des Landes Mecklenburg-Vorpommern
(Landesministergesetz - LMinG)

GS Meckl.-Vorp. Gl. Nr. 1103 - 4

Vom 10. Dezember 2012 (GVOBl. M-V S. 527)

Geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15. Juni 2021 (GVOBl. M-V S. 961, 1006)

Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:

Redaktionelle Inhaltsübersicht§§
  
Abschnitt 1 
Öffentlich-rechtliches Amtsverhältnis 
  
Stellung der Mitglieder der Landesregierung1
Beginn des Amtsverhältnisses2
Ausschluss und Beschränkung von Nebentätigkeiten3
Beamtinnen, Beamte, Richterinnen und Richter als Mitglieder der Landesregierung4
Amtsverschwiegenheit5
Anzeigepflicht einer Erwerbstätigkeit oder sonstigen Beschäftigung5a
Untersagung der Erwerbstätigkeit oder sonstigen Beschäftigung5b
Mitglieder des beratenden Gremiums5c
Übergangsgeld für die Dauer der Untersagung5d
Aussagegenehmigung6
Verantwortlichkeit7
Beendigung des Amtsverhältnisses8
  
Abschnitt 2 
Bezüge 
  
Amtsbezüge9
Umzugs- und Reisekostenvergütung; Trennungsentschädigung10
  
Abschnitt 3 
Versorgung 
  
Grundsatz11
Übergangsgeld12
Ruhegehalt13
Unfallfürsorge14
Hinterbliebenenbezüge15
Ausnahmebestimmungen16
Zusammentreffen mehrerer Bezüge17
  
Abschnitt 4 
Übergangs- und Schlussbestimmungen 
  
Übergangsvorschriften18
Zuständigkeitsregelung18a
Inkrafttreten, Außerkrafttreten19