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Gesetz über die Prüfung von Umweltauswirkungen bei bestimmten Vorhaben, Plänen und Programmen im Land Brandenburg (Brandenburgisches Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung - BbgUVPG)
Landesrecht Brandenburg
Titel: Gesetz über die Prüfung von Umweltauswirkungen bei bestimmten Vorhaben, Plänen und Programmen im Land Brandenburg (Brandenburgisches Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung - BbgUVPG)
Normgeber: Brandenburg
Amtliche Abkürzung: BbgUVPG
Gliederungs-Nr.: 54-8
Normtyp: Gesetz

Gesetz über die Prüfung von Umweltauswirkungen bei bestimmten Vorhaben, Plänen und Programmen im Land Brandenburg
(Brandenburgisches Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung - BbgUVPG)

Vom 10. Juli 2002 (GVBl. I S. 62)

Zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 9. Februar 2024 (GVBl. I Nr. 6)

Redaktionelle Inhaltsübersicht§§
  
Zweck des Gesetzes1
Begriffsbestimmungen2
Pflicht zur Umweltverträglichkeitsprüfung für Vorhaben, Voraussetzungen und Durchführung3
Pflicht zur Strategischen Umweltprüfung für Pläne und Programme, Voraussetzungen, Durchführung und Überwachung4
Durchführungsvorschriften5
Übergangsregelung6
  
Anlage 1
Liste "UVP-pflichtige Vorhaben"
Anlage 1
Anlage 2
Liste SUP-pflichtiger Pläne und Programme
Anlage 2