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Gesetz über die Organisation und die Zuständigkeit der Polizei im Lande Nordrhein-Westfalen (Polizeiorganisationsgesetz - POG NRW)
Landesrecht Nordrhein-Westfalen
Titel: Gesetz über die Organisation und die Zuständigkeit der Polizei im Lande Nordrhein-Westfalen (Polizeiorganisationsgesetz - POG NRW)
Normgeber: Nordrhein-Westfalen
Amtliche Abkürzung: POG NRW
Gliederungs-Nr.: 205
Normtyp: Gesetz

Gesetz über die Organisation und die Zuständigkeit der Polizei im Lande Nordrhein-Westfalen
(Polizeiorganisationsgesetz - POG NRW)

In der Fassung der Bekanntmachung vom 5. Juli 2002 (GV. NRW. S. 308, 629)

Zuletzt geändert durch Gesetz vom 8. Oktober 2020 (GV. NRW. S. 1008)

Inhaltsübersicht (1)§§
  
Erster Abschnitt 
Organisation der Polizei 
  
Träger der Polizei1
Polizeibehörden2
Wasserschutzpolizei3
Polizeieinrichtungen4
  
Zweiter Abschnitt 
Aufsicht 
  
Dienst- und Fachaufsicht5
(weggefallen)6
  
Dritter Abschnitt 
Örtliche Zuständigkeit 
  
Örtliche Zuständigkeit der Polizeibehörden und der Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamten in Nordrhein-Westfalen7
Amtshandlungen von Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamten außerhalb Nordrhein-Westfalens8
Amtshandlungen von Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamten anderer Länder und des Bundes, Zollbediensteten in den Vollzugsbereichen der Zollverwaltung des Bundes sowie von Angehörigen des Polizeidienstes anderer Staaten in Nordrhein-Westfalen9
  
Vierter Abschnitt 
Sachliche Zuständigkeit 
  
Allgemeine sachliche Zuständigkeit der Polizeibehörden10
Sachliche Zuständigkeit der Kreispolizeibehörden11
Autobahnpolizei12
Sachliche Zuständigkeit des Landeskriminalamtes13
Sachliche Zuständigkeit des Landesamtes für Zentrale Polizeiliche Dienste13a
Sachliche Zuständigkeit des Landesamtes für Ausbildung, Fortbildung und Personalangelegenheiten der Polizei13b
Außerordentliche Zuständigkeit14
  
Fünfter Abschnitt 
Polizeibeiräte 
  
Polizeibeiräte, Mitgliederzahl15
Aufgaben des Polizeibeirats16
Wahl der Mitglieder17
Sitzungen des Polizeibeirats, Vorsitz, Geschäftsordnung und Geschäftsführung18
Neuwahl der Polizeibeiräte19
  
Sechster Abschnitt 
Übergangs- und Schlussvorschriften 
  
Verwaltungsvorschriften20
(1) Red. Anm.:

Die Inhaltsübersicht wurde redaktionell angepasst.