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Gesetz über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer (Mitbestimmungsgesetz - MitbestG)
Bundesrecht
Titel: Gesetz über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer (Mitbestimmungsgesetz - MitbestG)
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: MitbestG
Gliederungs-Nr.: 801-8
Normtyp: Gesetz

Gesetz über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer
(Mitbestimmungsgesetz - MitbestG)

Vom 4. Mai 1976 (BGBl. I S. 1153)

Zuletzt geändert durch Artikel 17 des Gesetzes vom 7. August 2021 (BGBl. I S. 3311) (1)

(1) Red. Anm.:

Artikel 26 des Gesetzes vom 7. August 2021 (BGBl. I S. 3311):

"Berichtswesen; Evaluierung

(1) Die Bundesregierung informiert die Öffentlichkeit jährlich über die Entwicklung des Frauenanteils in Führungsebenen und in Gremien der Privatwirtschaft und des öffentlichen Dienstes des Bundes sowie der Unternehmen mit unmittelbarer Mehrheitsbeteiligung des Bundes. Grundlage der Berichterstattung sind

  1. 1.

    die Daten nach § 5 des Bundesgremienbesetzungsgesetzes,

  2. 2.

    die Daten nach § 38 des Bundesgleichstellungsgesetzes,

  3. 3.

    die Daten nach den §§ 315d und 289f des Handelsgesetzbuchs, letzterer auch in Verbindung mit § 336 Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 des Handelsgesetzbuchs oder mit § 172 Satz 2 des Versicherungsaufsichtsgesetzes sowie

  4. 4.

    der Beteiligungsbericht des Bundes.

(2) Die Bundesregierung evaluiert fünf Jahre nach dem Inkrafttreten dieses Gesetzes die Wirkungen dieses Gesetzes auf die Entwicklung des Frauenanteils an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst."

Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:

Redaktionelle Inhaltsübersicht§§
  
Erster Teil 
Geltungsbereich 
  
Erfasste Unternehmen1
Anteilseigner2
Arbeitnehmer und Betrieb3
Kommanditgesellschaft4
Konzern5
  
Zweiter Teil 
Aufsichtsrat 
  
Erster Abschnitt 
Bildung und Zusammensetzung 
  
Grundsatz6
Zusammensetzung des Aufsichtsrats7
  
Zweiter Abschnitt 
Bestellung der Aufsichtsratsmitglieder 
  
Erster Unterabschnitt 
Aufsichtsratsmitglieder der Anteilseigner 
  
Aufsichtsratsmitglieder der Anteilseigner8
  
Zweiter Unterabschnitt 
Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer, Grundsatz 
  
Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer9
  
Dritter Unterabschnitt 
Wahl der Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer durch Delegierte 
  
Wahl der Delegierten10
Errechnung der Zahl der Delegierten11
Wahlvorschläge für Delegierte12
Amtszeit der Delegierten13
Vorzeitige Beendigung der Amtszeit oder Verhinderung von Delegierten14
Wahl der unternehmensangehörigen Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer15
Wahl der Vertreter von Gewerkschaften in den Aufsichtsrat16
Ersatzmitglieder17
  
Vierter Unterabschnitt 
Unmittelbare Wahl der Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer 
  
Unmittelbare Wahl der Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer18
  
Fünfter Unterabschnitt 
Nichterreichen des Geschlechteranteils durch die Wahl 
  
 18a
  
Sechster Unterabschnitt 
Weitere Vorschriften über das Wahlverfahren sowie über die Bestellung und Abberufung von Aufsichtsratsmitgliedern 
  
Bekanntmachung der Mitglieder des Aufsichtsrats19
Wahlschutz und Wahlkosten20
Anfechtung der Wahl von Delegierten21
Anfechtung der Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern der Arbeitnehmer22
Abberufung von Aufsichtsratsmitgliedern der Arbeitnehmer23
Verlust der Wählbarkeit und Änderung der Zuordnung unternehmensangehöriger Aufsichtsratsmitglieder24
  
Dritter Abschnitt 
Innere Ordnung, Rechte und Pflichten des Aufsichtsrats 
  
Grundsatz25
Schutz von Aufsichtsratsmitgliedern vor Benachteiligung26
Vorsitz im Aufsichtsrat27
Beschlussfähigkeit28
Abstimmungen29
  
Dritter Teil 
Gesetzliches Vertretungsorgan 
  
Grundsatz30
Bestellung und Widerruf31
Ausübung von Beteiligungsrechten32
Arbeitsdirektor33
  
Vierter Teil 
Seeschifffahrt 
  
Seeschifffahrt34
  
Fünfter Teil 
Übergangs- und Schlussvorschriften 
  
(weggefallen)35
Verweisungen36
Erstmalige Anwendung des Gesetzes auf ein Unternehmen37
(weggefallen)38
Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen39
Übergangsregelung40
In-Kraft-Treten41