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Gesetz über die Freiheit der Hochschulen im Freistaat Sachsen (Sächsisches Hochschulfreiheitsgesetz - SächsHSFG)
Landesrecht Sachsen
Titel: Gesetz über die Freiheit der Hochschulen im Freistaat Sachsen (Sächsisches Hochschulfreiheitsgesetz - SächsHSFG)
Normgeber: Sachsen
Amtliche Abkürzung: SächsHSFG
Gliederungs-Nr.: 711-8/3
Normtyp: Gesetz

Gesetz über die Freiheit der Hochschulen im Freistaat Sachsen
(Sächsisches Hochschulfreiheitsgesetz - SächsHSFG)

In der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Januar 2013 (SächsGVBl. S. 3)

Außer Kraft am 22. Juni 2023 durch Artikel 16 Satz 2 des Gesetzes vom 31. Mai 2023 (SächsGVBl. S. 329). Zur weiteren Anwendung s. § 123 des Sächsischen Hochschulgesetzes vom 31. Mai 2023 (SächsGVBl. S. 329).

Inhaltsübersicht§§
  
Teil 1 
Allgemeine Bestimmungen 
  
Geltungsbereich1
Rechtsnatur und Gliederung der Hochschulen2
Bezeichnungen3
Freiheit von Kunst und Wissenschaft, Forschung, Lehre und Studium4
Aufgaben5
Selbstverwaltung und Auftragsverwaltung6
Maßnahmen der Aufsicht7
Landesrektorenkonferenz8
Qualitätssicherung9
Hochschulplanung und -steuerung10
Wirtschaftsführung, Rechnungslegung, Finanzierung11
Gebühren und Entgelte12
Grundordnung, Ordnungen13
Verarbeitung personenbezogener Daten14
  
Teil 2 
Studium und Lehre 
  
Abschnitt 1 
Studium 
  
Studienziel15
Lehrangebot16
Hochschulzugang17
Immatrikulation18
Gasthörer, Frühstudierende19
Rückmeldung, Beurlaubung, Fristenberechnung20
Exmatrikulation21
Rechte und Pflichten der Studenten22
Studienkolleg23
Rechtsstellung, Aufgaben und Mitwirkung der Studentenschaft24
Organe der Studentenschaft25
Wahlen der Studentenschaft26
Ordnung der Studentenschaft27
Zusammenarbeit der Studentenräte28
Finanzwesen der Studentenschaft29
Haftung30
  
Abschnitt 2 
Lehre 
  
Studienjahr31
Studiengänge32
Regelstudienzeit33
Prüfungsordnungen34
Prüfungen35
Studienordnungen36
Einstufungsprüfungen, Hochschulprüfungen Externer37
Weiterbildende Studien38
  
Teil 3 
Hochschulgrade und Stipendien 
  
Hochschulgrade39
Promotion40
Habilitation41
Graduiertenstudium, Meisterschülerstudium42
Landesstipendien43
Ausländische Grade, Titel und Tätigkeitsbezeichnungen44
  
Teil 4 
Forschung und Entwicklung 
  
Wissenschaft und Forschung45
Drittmittelfinanzierte Forschung46
Veröffentlichung von Forschungsergebnissen47
Entwicklungsvorhaben und künstlerische Vorhaben48
  
Teil 5 
Mitgliedschaft und Mitwirkung 
  
Mitglieder und Angehörige der Hochschulen49
Mitgliedergruppen50
Wahlen51
Wahlperioden und Amtszeiten52
Mitwirkung53
Beschlüsse54
Gleichstellungsbeauftragte55
Öffentlichkeit, Verschwiegenheit56
  
Teil 6 
Personal 
  
Allgemeine Bestimmungen57
Berufungsvoraussetzungen für Professoren58
Ausschreibung59
Berufung von Professoren60
Außerordentliche Berufung von Professoren61
Gemeinsame Berufungen62
Einstellungs- und Ernennungsvoraussetzungen für Juniorprofessoren63
Einstellung oder Ernennung von Juniorprofessoren64
Außerplanmäßige Professoren, Honorarprofessoren65
Lehrbeauftragte66
Dienstaufgaben der Hochschullehrer67
Freistellung der Professoren von Dienstaufgaben68
Dienstrechtliche Stellung der Professoren69
Dienstrechtliche Stellung der Juniorprofessoren70
Wissenschaftliche und künstlerische Mitarbeiter71
Akademische Assistenten72
Dienstrechtliche Stellung der Akademischen Assistenten73
Lehrkräfte für besondere Aufgaben74
Regelung der Dienstaufgaben75
Nebentätigkeit76
Dienstrechtliche Sonderregelung für das wissenschaftliche und künstlerische Personal77
Gemeinsame Bestimmungen für das Hochschulpersonal78
Wissenschaftliche Redlichkeit79
  
Teil 7 
Aufbau und Organisation der Hochschule 
  
Abschnitt 1 
Zentrale Organe 
  
Zentrale Organe der Hochschule80
Senat81
Erweiterter Senat81a
Rektor82
Rektorat83
Prorektoren84
Kanzler85
Hochschulrat86
  
Abschnitt 2 
Organisationseinheiten unterhalb der zentralen Ebene 
  
Fakultät87
Fakultätsrat88
Dekan89
Dekanat90
Studiendekan und Studienkommission91
  
Abschnitt 3 
Zentrale Einrichtungen, An-Institute, Forschungszentren an Fachhochschulen 
  
Zentrale Einrichtungen92
Hochschulbibliothek93
Forschungszentren an Fachhochschulen94
An-Institute95
  
Teil 8 
Sonderregelungen für einzelne Fakultäten und Hochschulen 
  
Medizinische Fakultäten96
Zusammenarbeit der Medizinischen Fakultät mit dem Universitätsklinikum97
Dekanat der Medizinischen Fakultät98
Fakultätsrat der Medizinischen Fakultät99
Medizinische Einrichtungen außerhalb der Universität100
Veterinärmedizinische Fakultät der Universität Leipzig101
Palucca Hochschule für Tanz Dresden102
Erweiterung der Autonomie, Stärkung der Flexibilisierung103
Technische Universität Dresden104
Staatliche Ausbildung in Theologie105
  
Teil 9 
Anerkennung von Hochschulen 
  
Voraussetzungen für die Anerkennung von Hochschulen106
Folgen der Anerkennung107
Verlust der Anerkennung108
  
Teil 10 
Studentenwerke 
  
Errichtung, Rechtsstellung, Aufgaben und Zuordnung109
Ordnungen110
Organe111
Wirtschaftsführung112
  
Teil 11 
Schlussbestimmungen 
  
Namensschutz, Ordnungswidrigkeiten113
Übergangsbestimmungen114
Verlängerung der Regelstudienzeit aufgrund der COVID-19-Pandemie114a
Inkrafttreten und Außerkrafttreten115