Gesetze

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den aktuellsten Gesetzen in unserer Datenbank zu suchen!

Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans des Landes Hessen für das Haushaltsjahr 2016 (Haushaltsgesetz 2016) 
Landesrecht Hessen
Titel: Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans des Landes Hessen für das Haushaltsjahr 2016 (Haushaltsgesetz 2016) 
Normgeber: Hessen
Redaktionelle Abkürzung: HG 2016,HE
Gliederungs-Nr.: 43-85
gilt ab: 01.01.2016
Normtyp: Gesetz
gilt bis: [keine Angabe]
Fundstelle: GVBl. 2015 S. 625 vom 29.12.2015

Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans des Landes Hessen für das Haushaltsjahr 2016
(Haushaltsgesetz 2016) *)

Vom 16. Dezember 2015 (GVBl. S. 625)

Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:

Redaktionelle Inhaltsübersicht §§
  
Feststellung des Haushaltsplans1
Produkthaushalt2
Deckungsfähigkeit, Umsetzungen, alternative Beschaffungs- und Errichtungsformen3
Leistungen des Bundes, Übertragbarkeit von Ausgaben4
Energieeinsparung, Informationstechnik5
Institutionelle Förderungen, Übertragung von Förderprogrammen6
Stellenbewirtschaftung, Personalmittel7
Umsetzung von Stellen8
Anpassung an Besoldungs- und Tarifrecht9
Leerstellen, Altersteilzeitstellen10
Über- und außerplanmäßige Ausgaben, Vorfinanzierungen11
Veräußerung und Überlassung von Vermögensgegenständen12
Kreditaufnahme und -tilgung13
Rücklagen14
Garantien und Bürgschaften, Gewährträgerschaft15
Kassenkredite16
Kommunaler Finanzausgleich17
Inkrafttreten18
Haushaltsplan 2016 Teil I - HaushaltsübersichtAnlage 1
Gesamtplan 2016 Teil II FinanzierungsübersichtAnlage 2
Gesamtplan 2016 Teil III KreditfinanzierungsplanAnlage 3
*)

FFN 43-85