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Gesetz über die Errichtung eines Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung
Bundesrecht
Titel: Gesetz über die Errichtung eines Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung
Normgeber: Bund
Redaktionelle Abkürzung: BABauRaumG
Gliederungs-Nr.: 200-5
Normtyp: Gesetz

Gesetz über die Errichtung eines Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung

Vom 15. Dezember 1997 (BGBl. I S. 2902)

Zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 19. Dezember 2022 (BGBl. I S. 2507) (1)

Redaktionelle Inhaltsübersicht§§
  
Errichtung und Sitz des Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung1
Aufgaben2
Aufsicht3
(1) Red. Anm.:

Nach Artikel 3 Satz 2 des Gesetzes vom 19. Dezember 2022 (BGBl. I S. 2507) ist eine Evaluierung dieses Gesetzes nach Inkrafttreten in spätestens fünf Jahren vorgesehen.