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Gesetz über die Erhebung von Kirchensteuern im Land Mecklenburg-Vorpommern (Kirchensteuergesetz Mecklenburg-Vorpommern - KiStG M-V)
Landesrecht Mecklenburg-Vorpommern
Titel: Gesetz über die Erhebung von Kirchensteuern im Land Mecklenburg-Vorpommern (Kirchensteuergesetz Mecklenburg-Vorpommern - KiStG M-V)
Normgeber: Mecklenburg-Vorpommern
Amtliche Abkürzung: KiStG M-V
Gliederungs-Nr.: 619-3
Normtyp: Gesetz

Gesetz über die Erhebung von Kirchensteuern im Land Mecklenburg-Vorpommern
(Kirchensteuergesetz Mecklenburg-Vorpommern - KiStG M-V)

GS Meckl.-Vorp. Gl. Nr. 619 - 3

Vom 30. Oktober 2014 (GVOBl. M-V S. 586)

Geändert durch Gesetz vom 8. Mai 2018 (GVOBl. M-V S. 171)

Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:

Inhaltsübersicht§§
  
Abschnitt 1 
Steuerberechtigung 
  
Grundsatz der Steuerberechtigung1
Kirchliche Steuerordnungen und Kirchensteuerbeschlüsse2
Staatliche Anerkennung der kirchlichen Steuerordnungen und Kirchensteuerbeschlüsse und deren Veröffentlichung3
  
Abschnitt 2 
Kirchensteuerpflicht der Kirchenmitglieder 
  
Grundsatz der Kirchensteuerpflicht4
Beginn und Ende der Steuerpflicht5
Kirchenaustritt, Kirchenübertritt6
  
Abschnitt 3 
Kirchensteuerarten 
  
Kirchensteuerarten; allgemeine Grundsätze und deren Anrechenbarkeit7
Kirchensteueranspruch8
  
Abschnitt 4 
Verwaltung der Kirchensteuer 
  
Grundsatz der Verwaltung der Kirchensteuer, Auskunftspflicht9
Verwaltung der Kirchensteuer vom Einkommen und vom Vermögen durch die Finanzämter10
Kirchensteuer im Kapitalertragsteuerabzugsverfahren11
  
Abschnitt 5 
Besteuerungsverfahren 
  
Bemessungsgrundlage für die Ermittlung der Kirchensteuer als Zuschlag zur Einkommensteuer und des allgemeinen und besonderen Kirchgeldes12
Kirchensteuer als Zuschlag zur Einkommensteuer bei in konfessionsgleicher Ehe lebenden Ehegatten oder bei in konfessionsgleicher Lebenspartnerschaft lebenden Lebenspartnern13
Kirchensteuer als Zuschlag zur Einkommensteuer bei in konfessionsverschiedener Ehe lebenden Ehegatten oder bei in konfessionsverschiedener Lebenspartnerschaft lebenden Lebenspartnern14
Kirchensteuer als Zuschlag zur Einkommensteuer bei in glaubensverschiedener Ehe lebenden Ehegatten oder bei in glaubensverschiedener Lebenspartnerschaft lebenden Lebenspartnern15
Bemessungsgrundlage für die Kirchensteuer vom Vermögen16
Festsetzungszeitraum und Entstehen des Anspruchs aus dem Steuerschuldverhältnis17
Erhebung und Entrichtung der Kirchensteuer18
Kirchensteuer in den Fällen der Pauschalierung der Einkommensteuer (Lohnsteuer)19
Abweichende Festsetzung, Stundung und Erlass, Aussetzung der Vollziehung, Einschränkung der Vollstreckung20
Verfahrensrechtliche Vorschriften21
Vollstreckung22
  
Abschnitt 6 
Rechtsbehelfe in Kirchensteuerangelegenheiten 
  
Außergerichtliches Rechtsbehelfsverfahren, notwendige Beiladung der steuererhebenden Kirche oder Religionsgesellschaft23
Klageverfahren24
  
Abschnitt 7 
Übergangs- und Schlussbestimmungen 
  
Anerkannte Steuerordnungen und Kirchensteuerbeschlüsse25
Inkrafttreten, Außerkrafttreten26