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Gesetz über die Einsetzung und das Verfahren von Untersuchungsausschüssen (Untersuchungsausschussgesetz - UAG M-V)
Landesrecht Mecklenburg-Vorpommern
Titel: Gesetz über die Einsetzung und das Verfahren von Untersuchungsausschüssen (Untersuchungsausschussgesetz - UAG M-V)
Normgeber: Mecklenburg-Vorpommern
Amtliche Abkürzung: UAG M-V
Gliederungs-Nr.: 1101-4
Normtyp: Gesetz

Gesetz über die Einsetzung und das Verfahren von Untersuchungsausschüssen
(Untersuchungsausschussgesetz - UAG M-V)

Vom 9. Juli 2002 (GVOBl. M-V S. 440; GS Meckl.-Vorp. GI. Nr. 1101 - 4)

Geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 16. Mai 2018 (GVOBl. M-V S. 182)

Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:

Inhaltsübersicht:§§
  
I. Abschnitt 
Aufgabe und Einsetzung 
  
Einsetzung1
Rechte der qualifizierten Minderheit bei der Einsetzung2
Gegenstand der Untersuchung3
Zusammensetzung4
Mitglieder/Stellvertretende Mitglieder5
Vorsitz6
Aufgaben des Vorsitzenden7
Aufgehen des stellvertretenden Vorsitzenden8
Ausscheiden von Mitgliedern9
  
II. Abschnitt 
Verfahren 
  
Einberufung10
Beschlussfähigkeit11
Unterausschuss, vorbereitende Untersuchung12
Zusammensetzung des vorbereitenden Unterausschusses13
Protokollierung14
Sitzungen zur Beratung15
Sitzungen zur Beweisaufnahme16
Ausschluss der Öffentlichkeit17
Geheimnisschutz18
Amtsverschwiegenheit19
Mitteilung über Sitzung und Unterlagen20
Beweiserhebung21
Beweismittelvorlage22
Verfahren bei Ablehnung eines Vorlageersuchens23
Ladung der Zeugen24
Folgen des Ausbleibens von Zeugen25
Zeugnis- und Auskunftsverweigerungsrecht26
Vernehmung von Amtsträgern27
Vernehmung der Zeugen28
Zulässigkeit von Fragen an Zeugen29
Beendigung der Vernehmung30
Weigerung des Zeugen31
Sachverständige32
Herausgabepflicht33
Verfahren bei der Vorlage von Beweismitteln34
Verlesung von Protokollen und Schriftstücken35
Rechtliches Gehör36
  
III. Abschnitt 
Beendigung des Verfahrens 
  
Beendigung37
Aussetzung und Auflösung38
Berichterstattung39
Richterliche Erörterung40
Kosten und Auslagen41
Gerichtliche Zuständigkeiten42