Gesetze

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den aktuellsten Gesetzen in unserer Datenbank zu suchen!

Gesetz über die Aufnahme von Flüchtlingen, spätausgesiedelten und weiteren aus dem Ausland zugewanderten Personen im Land Brandenburg sowie zur Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetzes (Landesaufnahmegesetz - LAufnG) 
Landesrecht Brandenburg
Titel: Gesetz über die Aufnahme von Flüchtlingen, spätausgesiedelten und weiteren aus dem Ausland zugewanderten Personen im Land Brandenburg sowie zur Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetzes (Landesaufnahmegesetz - LAufnG) 
Normgeber: Brandenburg
Amtliche Abkürzung: LAufnG
Gliederungs-Nr.: 830-6
Normtyp: Gesetz

Gesetz über die Aufnahme von Flüchtlingen, spätausgesiedelten und weiteren aus dem Ausland zugewanderten Personen im Land Brandenburg sowie zur Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetzes
(Landesaufnahmegesetz - LAufnG) 1

Vom 15. März 2016 (GVBl. I Nr. 11)

Zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 17. Dezember 2021 (GVBl. I Nr. 40)

Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:

Redaktionelle Inhaltsübersicht§§
  
Teil 1 
Allgemeiner Teil 
  
Gegenstand und Anwendungsbereich1
Aufgaben2
Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetzes3
Aufzunehmender Personenkreis4
  
Teil 2 
Erstaufnahme und Verteilungsverfahren 
  
Erstaufnahme5
Verteilungsverfahren6
Landesinterne Umverteilung7
Landkreisinterne Verteilung8
  
Teil 3 
Vorläufige Unterbringung und soziale Unterstützung 
  
Aufnahme und vorläufige Unterbringung9
Einrichtungen der vorläufigen Unterbringung10
Nutzungsverhältnisse und Entgelt11
Soziale Unterstützung durch Migrationssozialarbeit12
  
Teil 4 
Kosten 
  
Kostentragung und Kostenerstattung13
Erstattungspauschalen14
Erstattung nach Kostennachweis15
Verordnungsermächtigung16
  
Teil 5 
Sonderaufsicht 
  
Sonderaufsichtsbehörden17
Sonderaufsichtsrechtliche Befugnisse18
  
Teil 6 
Sonstige Bestimmungen 
  
Datenverarbeitung19
Überprüfung und Anpassung der Kostenerstattung20
Einschränkung von Grundrechten21
Übergangsvorschrift22
Inkrafttreten, Außerkrafttreten23
1

Dieses Gesetz dient der Umsetzung der Richtlinie 2013/33/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26.6.2013 zur Festlegung von Normen für die Aufnahme von Personen, die internationalen Schutz beantragen (ABl. L 180 vom 29.6.2013, S. 96).