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Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in Schleswig-Holstein (ÖPNVG)
Landesrecht Schleswig-Holstein
Titel: Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in Schleswig-Holstein (ÖPNVG)
Normgeber: Schleswig-Holstein
Amtliche Abkürzung: ÖPNVG
Gliederungs-Nr.: 940-1
Normtyp: Gesetz

Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in Schleswig-Holstein (ÖPNVG)

Vom 26. Juni 1995 (GVOBl. Schl.-H. S. 262)

Zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. Mai 2007 (GVOBl. Schl.-H. S. 274)

Zuständigkeiten und Ressortbezeichnungen zuletzt ersetzt durch Artikel 64 der Verordnung vom 27. Oktober 2023 (GVOBl. Schl.-H. S. 514)

Redaktionelle Inhaltsübersicht§§
  
Abschnitt I 
Öffentlicher Personennahverkehr 
  
Aufgaben, Ziele1
Aufgabenträger2
Zusammenarbeit und Zusammenschlüsse3
Landesweiter Nahverkehrsplan (LNVP)4
Regionale Nahverkehrspläne (RNVP)5
Finanzierung6
  
Abschnitt II 
Ausgleichsleistungen im Ausbildungsverkehr 
  
Anspruchsberechtigte Unternehmen7
Anspruchsgegner8
Pauschale Abgeltung9
  
Abschnitt III 
Schlussbestimmung 
  
Verordnungsermächtigung10
Revision11
In-Kraft-Treten12