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Gesetz über den Rettungsdienst (Rettungsdienstgesetz - RDG)
Landesrecht Baden-Württemberg
Titel: Gesetz über den Rettungsdienst (Rettungsdienstgesetz - RDG)
Normgeber: Baden-Württemberg
Amtliche Abkürzung: RDG
Gliederungs-Nr.: 2126-1
Normtyp: Gesetz

Gesetz über den Rettungsdienst
(Rettungsdienstgesetz - RDG)

In der Fassung der Bekanntmachung vom 8. Februar 2010 (GBl. S. 285)

Zuletzt geändert durch Artikel 10 des Gesetzes vom 12. Juni 2018 (GBl. S. 173)

Inhaltsübersicht (1)§§
  
ERSTER ABSCHNITT 
Aufgabe, Trägerschaft und Durchführung des Rettungsdienstes 
  
Aufgabe des Rettungsdienstes1
Trägerschaft und Durchführung des Rettungsdienstes2
  
ZWEITER ABSCHNITT 
Organisation und Einrichtungen des Rettungsdienstes 
  
Planung3
Landesausschuss für den Rettungsdienst4
Bereichsausschuss für den Rettungsdienst5
Integrierte Leitstelle, Notrufnummer6
Rettungswache7
Rettungsfahrzeuge8
Besetzung von Rettungsfahrzeugen9
Mitwirkung von Ärzten10
Organisatorischer Leiter Rettungsdienst10a
Helfer-vor-Ort-System10b
Technische Hilfe11
Besondere Bestimmungen für den Rettungsdienst in kommunaler Trägerschaft12
Gegenseitige Unterstützung13
Grenzüberschreitender Rettungsdienst14
  
DRITTER ABSCHNITT 
Genehmigungsverfahren 
  
Genehmigungspflicht15
Genehmigungsvoraussetzungen16
Umfang der Genehmigung, Anzeige der Betriebsaufnahme17
Betriebsbereich18
Anwendung des Personenbeförderungsgesetzes19
Nebenbestimmungen20
Rücknahme und Widerruf der Genehmigung21
Genehmigungsbehörde22
  
VIERTER ABSCHNITT 
Pflichten des Unternehmers 
  
Betriebspflicht23
Beförderungspflicht24
Anwendung der Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr25
  
FÜNFTER ABSCHNITT 
Finanzierung des Rettungsdienstes 
  
Öffentliche Förderung des Rettungsdienstes26
Sicherung der Zweckbindung der öffentlichen Förderung27
Benutzungsentgelte28
Kostenerstattung in besonderen Fällen28a
  
SECHSTER ABSCHNITT 
Luft-, Berg- und Wasserrettungsdienst 
  
Notfallrettung und Krankentransport mit Luftfahrzeugen29
Besondere Bestimmungen über die Finanzierung des Luft-, Berg- und Wasserrettungsdienstes30
  
SIEBTER ABSCHNITT 
Aufsicht, Datenschutz 
  
Aufsicht30a
Schutz personenbezogener Daten31
Verarbeitung personenbezogener Daten32
  
ACHTER ABSCHNITT 
Ordnungswidrigkeiten, Schlussvorschriften 
  
Ordnungswidrigkeiten33
Übergangsregelung34
Inkrafttreten35
(1) Red. Anm.:

Die Inhaltsübersicht wurde redaktionell angepasst.