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Gesetz über den Landtag des Saarlandes Gesetz Nr. 970
Landesrecht Saarland
Titel: Gesetz über den Landtag des Saarlandes Gesetz Nr. 970
Normgeber: Saarland
Redaktionelle Abkürzung: LTG,SL
Gliederungs-Nr.: 1100-1
Normtyp: Gesetz

Gesetz über den Landtag des Saarlandes Gesetz Nr. 970

Vom 20. Juni 1973 (Amtsbl. S. 517)

Zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 14. November 2018 (Amtsbl. I S. 817)

Inhaltsübersicht (1)§§
  
  
I. Abschnitt: Konstituierung 
Konstituierung1
  
II. Abschnitt: Präsidium des Landtages  
1. Titel: Präsidium 
Zusammensetzung des Präsidiums2
Sitzungen des Präsidiums3
Aufgaben des Präsidiums4
Erweitertes Präsidium5
  
2. Titel: Präsident, Vizepräsidenten und Schriftführer 
Wahl6
Aufgaben des Präsidenten7
Stellvertreter des Präsidenten8
Aufgaben der Schriftführer9
  
III. Abschnitt: Ausschüsse  
1. Titel: Allgemeines 
Allgemeines10
  
2. Titel: Untersuchungsausschüsse 
Aufgabe11
Einsetzung und Untersuchungsgegenstand12
Vorsitzender13
Ausschussmitglieder14
Ausscheiden von Ausschussmitgliedern15
Beschlussfassung16
Vorbereitende Untersuchung17
Öffentlichkeit der Sitzungen18
Protokollierung19
Beweisaufnahme20
Ersuchen um Rechts- und Amtshilfe21
Aussagegenehmigung und Aktenvorlage22
Verlesung von Protokollen und Schriftstücken23
Beweis- und Zwangsmittel24
Zeugen und Sachverständige25
Fragerecht26
Rechtsstellung des Betroffenen27
Sitzungspolizei28
Gerichtliche Zuständigkeiten29
Kosten und Auslagen30
Aussetzung und Einstellung des Untersuchungsverfahrens31
Ergebnis der Untersuchung32
  
3. Titel: Ausschuss für Grubensicherheit 
Ausschuss für Grubensicherheit33
  
4. Titel: Ausschuss für Eingaben 
Ausschuss für Eingaben34
  
5. Titel: Ausschüsse für Wahlprüfung und Verfassungsschutz 
Wahlprüfungsausschuss35
Ausschuss für Fragen des Verfassungsschutzes36
Ausschuss für Datenschatz37
  
IV. Abschnitt: Vorlagen und Anträge 
Einbringung von Vorlagen38
  
V. Abschnitt: Wahlen und Abstimmungen  
Beschlussfähigkeit39
Stimmenverhältnis40
Wahlen41
Abstimmungsregeln42
Namentliche Abstimmung43
  
VI. Abschnitt: Ordnungsbestimmungen  
Anordnungen des Präsidenten44
Ordnungs- und Sachrufe45
Ausschluss von Abgeordneten46
Ordnungsstrafen47
Einspruch gegen Ordnungsruf und Ausschluss48
Maßnahmen bei Störung der Sitzung49
Ordnungsbefugnisse des Ausschussvorsitzenden50
Aufnahmen in Bild und Ton51
  
VII. Abschnitt: Landtagsverwaltung 
Landtagsverwaltung52
  
VIII. Abschnitt: Regierung 
Ordnungsbestimmungen53
  
IX. Abschnitt: Rechnungshof 
Rechnungshof54
  
X. Abschnitt: Befriedung des Landtagsgebäudes 
Verbot von Versammlungen und Umzügen55
Grenzen des befriedeten Bezirks56
  
XI. Abschnitt: Geschäftsordnung 
Abweichung von Vorschriften der Geschäftsordnung im Einzelfall und Auslegung der Geschäftsordnung57
  
(1) Red. Anm.:
Die Inhaltsübersicht wurde redaktionell angepasst.