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Gesetz über den Katastrophenschutz in Schleswig-Holstein (Landeskatastrophenschutzgesetz - LKatSG)
Landesrecht Schleswig-Holstein
Titel: Gesetz über den Katastrophenschutz in Schleswig-Holstein (Landeskatastrophenschutzgesetz - LKatSG)
Normgeber: Schleswig-Holstein
Amtliche Abkürzung: LKatSG
Gliederungs-Nr.: 215-2
Normtyp: Gesetz

Gesetz über den Katastrophenschutz in Schleswig-Holstein
(Landeskatastrophenschutzgesetz - LKatSG)

In der Fassung der Bekanntmachung vom 10. Dezember 2000 (GVOBl. Schl.-H. S. 665)

Zuletzt geändert durch Gesetz vom 25. März 2022 (GVOBl. Schl.-H. S. 274)

Zuständigkeiten und Ressortbezeichnungen zuletzt ersetzt durch Artikel 64 der Verordnung vom 27. Oktober 2023 (GVOBl. Schl.-H. S. 514)

Inhaltsübersicht§§
  
Abschnitt I 
Aufgaben und Organisation des Katastrophenschutzes 
  
Begriffe, Aufgaben1
Träger des Katastrophenschutzes2
Katastrophenschutzbehörden3
Sachliche Zuständigkeit4
Örtliche Zuständigkeit5
Vorbereitende Maßnahmen6
Maßnahmen bei Katastrophen7
Katastrophenhilfe8
Beirat für Katastrophenschutz9
  
Abschnitt II 
Katastrophenschutzdienst 
  
Träger des Katastrophenschutzdienstes10
Katastrophenschutzdienst; Rechte und Pflichten der Träger11
  
Abschnitt III 
Einsatzkräfte des Katastrophenschutzdienstes 
  
Dienst im Katastrophenschutz12
Soziale Sicherung13
Haftung14
Im Katastrophenschutz beruflich tätige Personen15
  
Abschnitt IV 
Katastrophenbekämpfung 
  
Katastrophenalarm16
Leitung der Katastrophenabwehr; Zusammenarbeit der Behörden17
Leitung des Einsatzes18
Nachbarschaftshilfe; auswärtiger Einsatz19
Katastrophenvoralarm20
  
Abschnitt V 
Gesundheitswesen 
  
Zusammenarbeit im Gesundheitswesen21
Mitwirkung der Krankenhausträger22
Besondere Pflichten im Gesundheitswesen23
  
Abschnitt VI 
Hilfs- und Leistungspflichten 
  
Hilfspflichten der Bevölkerung24
Inanspruchnahme von Fahrzeugen und Geräten; Instandsetzungen25
Inanspruchnahme eines Grundstückes, Bauwerkes oder Schiffes26
Pflichten der im Katastrophengebiet oder am Einsatzort Anwesenden27
Pflichten bei einer Anlage oder einem Betriebsbereich mit besonderem Gefahrenpotenzial28
Pflichten bei Katastrophenvoralarm29
  
Abschnitt VII 
Entschädigung und Kosten 
  
Entschädigung30
Kosten31
Kosten für die Vorbereitung der Katastrophenabwehr32
Kostenersatz bei Abwehr einer Katastrophe33
Zuschüsse, Erstattungen und Beschaffungen34
Zweckfremde Verwendung35
  
Abschnitt VIII 
Informationsrechtliche Bestimmungen 
  
Verarbeitung personenbezogener Daten36
Datenverarbeitung im Gesundheitswesen37
  
Abschnitt IX 
Sonstige Bestimmungen 
  
Ordnungswidrigkeiten38
Abwehr schwerer Gefahren unterhalb der Katastrophenschwelle39
Verhältnis zu anderen Rechtsvorschriften40
Verwaltungsvorschriften41
Einschränkung von Grundrechten42
(In-Kraft-Treten)43