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Gesetz über das Verfassungsgericht des Landes Brandenburg (Verfassungsgerichtsgesetz Brandenburg - VerfGGBbg)
Landesrecht Brandenburg
Titel: Gesetz über das Verfassungsgericht des Landes Brandenburg (Verfassungsgerichtsgesetz Brandenburg - VerfGGBbg)
Normgeber: Brandenburg
Amtliche Abkürzung: VerfGGBbg
Gliederungs-Nr.: 1102-1
Normtyp: Gesetz

Gesetz über das Verfassungsgericht des Landes Brandenburg (Verfassungsgerichtsgesetz Brandenburg - VerfGGBbg)

In der Fassung der Bekanntmachung vom 22. November 1996 (GVBl. I S. 343)

Zuletzt geändert durch Artikel 44 des Gesetzes vom 5. März 2024 (GVBl. I Nr. 9)

Inhaltsübersicht§§
  
I. Teil 
Sitz, Zusammensetzung und Zuständigkeit 
  
Stellung und Sitz des Gerichts1
Zusammensetzung2
Voraussetzungen der Wählbarkeit3
Wahl der Verfassungsrichter4
Ernennung, Amtseid und Rechtsstellung5
Entlassung, Amtszeitende und Ausscheiden6
Vorsitz7
Beschlussfähigkeit8
Entschädigung9
Geschäftsordnung10
Geschäftseinrichtungen11
Zuständigkeiten12
  
II. Teil 
Allgemeine Verfahrensvorschriften 
  
Ergänzende Bestimmungen, Zustellungen13
Ausschluss vom Richteramt14
Besorgnis der Befangenheit15
Akteneinsicht16
Rechts- und Amtshilfe17
Beauftragte von Personengruppen18
Verfahrensbevollmächtigte19
Einleitung des Verfahrens20
Übermittlung elektronischer Dokumente20a
Elektronische Aktenführung20b
Verwerfung und Zurückweisung von Anträgen21
Erörterung21a
Mündliche Verhandlung, Form der Entscheidung22
Öffentlichkeit, Ton- und Bildaufnahmen22a
Beweiserhebung23
Vernehmung von Zeugen und Sachverständigen24
Beweistermin25
Stellungnahme durch sachkundige Dritte25a
Niederschrift26
Abstimmung28
Schriftliches Verfahren28a
Wirkungen der Entscheidungen29
Einstweilige Anordnung30
Aussetzung des Verfahrens31
Kostenentscheidung32
Vollstreckung33
Wiederaufnahme34
  
III. Teil 
Besondere Verfahrensvorschriften 
  
Erster Abschnitt 
Verfahren in den Fällen des § 12 Nr. 1 (Organstreitigkeiten) 
  
Antragsteller und Antragsgegner35
Antragstellung, Zulässigkeit36
Beitritt zum Verfahren37
Entscheidung38
  
Zweiter Abschnitt 
Verfahren in den Fällen des § 12 Nr. 2 (abstrakte Normenkontrolle) 
  
Zulässigkeit des Antrags39
Beteiligung des Landtages und der Landesregierung40
Inhalt der Entscheidung41
  
Dritter Abschnitt 
Verfahren in den Fällen des § 12 Nr. 3 (konkrete Normenkontrolle) 
  
Vorlage42
Verfahren43
Inhalt der Entscheidung44
  
Vierter Abschnitt 
Verfahren in den Fällen des § 12 Nr. 4 (Verfassungsbeschwerde) 
  
Voraussetzungen der Verfassungsbeschwerde45
Begründung der Beschwerde46
Fristen47
Prozesskostenhilfe48
Anhörung49
Entscheidung50
  
Fünfter Abschnitt 
Verfahren in den Fällen des § 12 Nr. 5 (Verfassungsbeschwerden der Gemeinden und Gemeindeverbände) 
  
Verfassungsbeschwerde der Gemeinden und Gemeindeverbände51
  
Sechster Abschnitt 
Verfahren in den Fällen des § 12 Nr. 6 (Abgeordnetenanklage) 
  
Anklage52
Anklagefrist53
Durchführung des Verfahrens54
Zurücknahme der Anklage55
Voruntersuchung56
Mündliche Verhandlung57
Urteil58
  
Siebenter Abschnitt 
Verfahren in den Fällen des § 12 Nr. 7 (Wahlprüfung) 
  
Beschwerdeberechtigte59
  
Achter Abschnitt 
Verfahren in den Fällen des § 12 Nr. 8 (Volksbegehren) 
  
Anrufung des Verfassungsgerichts60
  
Neunter Abschnitt 
Verfahren in den Fällen des § 12 Nummer 9 (Sonstige Zuweisungen) 
  
Nichtanerkennung von Parteien oder politischen Vereinigungen für die Wahl zum Landtag60a
  
IV. Teil 
Übergangs- und Schlussvorschriften 
  
(weggefallen)61
Einziehung von Gebühren62
(Inkrafttreten)63