Gesetze

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den aktuellsten Gesetzen in unserer Datenbank zu suchen!

Gesetz über das Ausländerzentralregister (AZR-Gesetz)
Bundesrecht
Titel: Gesetz über das Ausländerzentralregister (AZR-Gesetz)
Normgeber: Bund
Redaktionelle Abkürzung: AZRG
Gliederungs-Nr.: 26-8
Normtyp: Gesetz

Gesetz über das Ausländerzentralregister
(AZR-Gesetz)

Vom 2. September 1994 (BGBl. I S. 2265)

Zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 20. April 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 106)

Inhaltsübersicht *§§
  
Kapitel 1 
Registerbehörde und Zweck des Registers 
  
Registerbehörde, Bestandteile des Registers, Zweck des Registers1
  
Kapitel 2 
Allgemeiner Datenbestand des Registers 
  
Abschnitt 1 
Anlass der Speicherung, Inhalt 
  
Anlass der Speicherung2
Allgemeiner Inhalt3
Übermittlungssperren4
Suchvermerke5
  
Abschnitt 2 
Datenübermittlung an die Registerbehörde, Verantwortlichkeiten, Aufzeichnungspflicht 
  
Übermittelnde Stellen, Inhalt der Datenübermittlung6
Übermittlung und Veränderung von Daten im Wege der Direkteingabe7
Verantwortung für den Registerinhalt, Datenpflege8
Datenabgleich  8a
Aufzeichnungspflicht bei Speicherung9
  
Abschnitt 3 
Datenübermittlung durch die Registerbehörde, Dritte, an die Daten übermittelt werden 
  
Unterabschnitt 1 
Datenübermittlung an öffentliche Stellen 
  
Allgemeine Vorschriften für die Datenübermittlung10
Zweckbestimmung, Weiterübermittlung von Daten11
Gruppenauskunft12
Aufzeichnungspflicht bei Datenübermittlung13
Datenübermittlung an alle öffentlichen Stellen14
Datenübermittlung an Ausländerbehörden, das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, Polizeibehörden, Staatsanwaltschaften, Luftsicherheitsbehörden, atomrechtliche Genehmigungs- und Aufsichtsbehörden, oberste Bundes- und Landesbehörden sowie das Bundesamt für Justiz15
Automatisierte Datenübermittlung an Ausländerbehörden und das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge15a
Datenübermittlung an Gerichte16
Datenübermittlung an das Zollkriminalamt17
Datenübermittlung an die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen17a
Datenübermittlung an die Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung17b
Datenübermittlung an die Bundesagentur für Arbeit und die Behörden der Zollverwaltung18
Datenübermittlung an die Träger der Sozialhilfe und die für die Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetzes zuständigen Stellen18a
Datenübermittlung an die Bundesagentur für Arbeit und die für die Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende zuständigen Stellen18b
Datenübermittlung an die für den öffentlichen Gesundheitsdienst zuständigen Behörden18c
Datenübermittlung an die Jugendämter18d
Datenübermittlung an die Meldebehörden18e
Datenübermittlung an die Familienkasse Direktion der Bundesagentur für Arbeit18f
Datenübermittlung an die Träger der Deutschen Rentenversicherung18g
Datenübermittlung an die Staatsangehörigkeits- und Vertriebenenbehörden19
Datenübermittlung an die Verfassungsschutzbehörden, den Militärischen Abschirmdienst und den Bundesnachrichtendienst20
Datenübermittlung an das Auswärtige Amt, die deutschen Auslandsvertretungen, das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten und andere öffentliche Stellen im Visaverfahren und im beschleunigten Fachkräfteverfahren21
Datenübermittlung an das Bundesverwaltungsamt im Rahmen des Registrier- und Asylverfahrens21a
Abruf im automatisierten Verfahren22
Statistische Aufbereitung der Daten23
Datenübermittlung an die Bundesagentur für Arbeit für Zwecke der Beschäftigungsstatistik23a
Planungsdaten24
Verarbeiten personenbezogener Daten für wissenschaftliche Zwecke24a
  
Unterabschnitt 2 
Datenübermittlung an nicht öffentliche Stellen, Behörden anderer Staaten und über- oder zwischenstaatliche Stellen 
  
Datenübermittlung an nicht öffentliche Stellen, die humanitäre oder soziale Aufgaben wahrnehmen25
Datenübermittlung an Behörden anderer Staaten und an über- oder zwischenstaatliche Stellen26
Datenübermittlung an sonstige nicht öffentliche Stellen27
  
Kapitel 3 
Visadatei 
  
Anlass der Speicherung28
Inhalt29
Übermittelnde Stellen30
Allgemeine Vorschriften für die Datenübermittlung31
Dritte, an die Daten übermittelt werden32
Abruf im automatisierten Verfahren33
  
Kapitel 4 
Rechte der betroffenen Person 
  
Auskunft an die betroffene Person34
Datenschutzrechtliche Kontrolle34a
  
Kapitel 5 
Berichtigung von Daten, Löschung von Daten und Einschränkung der Verarbeitung 
  
Berichtigung35
Löschung36
Einschränkung der Verarbeitung37
Unterrichtung beteiligter Stellen und der betroffenen Person38
  
Kapitel 6 
Weitere Behörden 
  
Aufsichtsbehörden39
  
Kapitel 7 
Schlussvorschriften 
  
Rechtsverordnungen40
Verwaltungsvorschriften41
Strafvorschriften42
Aufhebung von Rechtsvorschriften43
Bestimmungen zum Verwaltungsverfahren44
* Red. Anm.:

Die Inhaltsübersicht wurde redaktionell angepasst.