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Gesetz über das Apothekenwesen (Apothekengesetz - ApoG)
Bundesrecht
Titel: Gesetz über das Apothekenwesen (Apothekengesetz - ApoG)
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: ApoG
Gliederungs-Nr.: 2121-2
Normtyp: Gesetz

Gesetz über das Apothekenwesen
(Apothekengesetz - ApoG)

In der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Oktober 1980 (BGBl. I S. 1993)

Zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 19. Juli 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 197)

Redaktionelle Inhaltsübersicht§§
  
Erster Abschnitt 
Die Erlaubnis 
  
Arzneimittelversorgung der Bevölkerung; Erlaubnis1
Erlaubniserteilung2
Erlöschen der Erlaubnis3
Rücknahme und Widerruf der Erlaubnis4
Ohne Erlaubnis betriebene Apotheke5
Abnahme6
Persönliche Leitung7
Mehrere Betreiber; Beteiligung8
Verpachtung9
Arzneimittelbevorzugungsverbot10
Personelles Bevorzugungsverbot11
Erlaubnis zum Versand von apothekenpflichtigen Arzneimitteln11a
Rücknahme und Widerruf der Erlaubnis zum Versand von apothekenpflichtigen Arzneimitteln11b
Nichtige Rechtsgeschäfte12
Versorgung von Heimbewohnern12a
Tod des Erlaubnisinhabers oder Pächters13
  
Zweiter Abschnitt 
Krankenhausapotheken, Bundeswehrapotheken, Zweigapotheken, Notapotheken 
  
Krankenhausapotheken14
Bundeswehrapotheken15
Zweigapotheken16
Notapotheken17
  
Dritter Abschnitt 
Notdienstpauschale, Apothekenbetriebsordnung und Ausnahmeregelungen für Bundespolizei und Bereitschaftspolizei 
  
 18
 19
 20
 20a
 20b
ApBetrOApothekenbetriebsordnung21
Ausnahmeregelung für Bundes- und Bereitschaftspolizei22
  
Vierter Abschnitt 
Straf- und Bußgeldbestimmungen 
  
Strafvorschrift23
(weggefallen)24
Ordnungswidrigkeiten25
  
Fünfter Abschnitt 
Schluß- und Übergangsbestimmungen 
  
Fortgeltung früherer Apothekenbetriebsberechtigungen26
Andere Apothekenbetriebsberechtigungen27
Betriebserlaubnis bei verpachteten Apotheken28
(weggefallen)29
Hausapotheken30
Außer-Kraft-Treten31
(weggefallen)32
In-Kraft-Treten33