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Gesetz über Volksabstimmung, Volksbegehren und Volksantrag (Volksabstimmungsgesetz - VAbstG)
Landesrecht Baden-Württemberg
Titel: Gesetz über Volksabstimmung, Volksbegehren und Volksantrag (Volksabstimmungsgesetz - VAbstG)
Normgeber: Baden-Württemberg
Amtliche Abkürzung: VAbstG
Gliederungs-Nr.: 1114
Normtyp: Gesetz

Gesetz über Volksabstimmung, Volksbegehren und Volksantrag
(Volksabstimmungsgesetz - VAbstG)

In der Fassung der Bekanntmachung vom 20. Juni 2016 (GBl. S. 445)

Zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 17. Dezember 2020 (GBl. S. 1255)

INHALTSÜBERSICHT§§
  
ABSCHNITT 1 
Allgemeines 
  
Anwendungsbereich1
Beratung2
  
ABSCHNITT 2 
Volksabstimmungen 
  
Stimmrecht3
Gliederung des Abstimmungsgebiets4
Abstimmungsorgane5
Abstimmungstag6
Bekanntgabe des Tags und des Gegenstands der Volksabstimmung7
Amtliche Mitteilung zur Volksabstimmung8
Mitwirkung der Landkreise, Gemeinden und des Statistischen Landesamts9
Stimmberechtigtenverzeichnisse10
Stimmscheine11
Abstimmungsräume und deren Ausstattung12
Abstimmungszeit13
Öffentlichkeit der Abstimmung14
Unzulässige Werbung, unzulässige Veröffentlichung von Befragungen der Stimmberechtigten15
Wahrung des Abstimmungsgeheimnisses16
Stimmzettel und Stimmzettelumschläge17
Stimmabgabe18
Ungültige Stimmen, Zurückweisung von Abstimmungsbriefen19
Ermittlung und Feststellung des Abstimmungsergebnisses20
Mitteilung und öffentliche Bekanntmachung des Abstimmungsergebnisses21
Ergebnis der Volksabstimmung über mehrere Gesetzesvorlagen22
Anfechtung einer Volksabstimmung23
Nachabstimmung24
Wiederholung der Volksabstimmung25
Kosten der Volksabstimmung26
  
ABSCHNITT 3 
Volksbegehren 
  
Antrag auf Zulassung des Volksbegehrens27
Unterrichtung des Landtags und der Regierung28
Zulassung des Volksbegehrens29
Öffentliche Bekanntmachung der Zulassung30
Zurücknahme des Zulassungsantrags31
Eintragungsblätter und Eintragungslisten32
Eintragungsberechtigte33
Ausübung des Eintragungsrechts in Eintragungslisten34
Rechtsmittel35
Eintragung36
Ungültige Eintragungen37
Feststellung, Mitteilung und öffentliche Bekanntmachung des Eintragungsergebnisses38
Anfechtung des Eintragungsverfahrens39
Kosten des Volksbegehrens40
Anhörung zum Volksbegehren41
  
ABSCHNITT 4 
Volksantrag 
  
Antrag auf Zulassung des Volksantrags42
Unterrichtung der Regierung, öffentliche Bekanntmachung der Sammlung von Antragsunterschriften43
Zulassung des Volksantrags44
Zurücknahme des Zulassungsantrags45
Kosten des Volksantrags46
Anhörung zum Volksantrag47
Volksbegehren nach einem Volksantrag48
  
ABSCHNITT 5 
Schlussbestimmungen 
  
Stimmordnung49
Inkrafttreten50