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Gesetz über Versorgungsrücklagen im Freistaat Sachsen und zur Änderung des Gesetzes über den Kommunalen Versorgungsverband Sachsen
Landesrecht Sachsen
Titel: Gesetz über Versorgungsrücklagen im Freistaat Sachsen und zur Änderung des Gesetzes über den Kommunalen Versorgungsverband Sachsen
Normgeber: Sachsen
Redaktionelle Abkürzung: VersRückArtG,SN
Gliederungs-Nr.: 242-19A
Normtyp: Gesetz

Gesetz über Versorgungsrücklagen im Freistaat Sachsen und zur Änderung des Gesetzes über den Kommunalen Versorgungsverband Sachsen

Vom 17. Februar 1999 (SächsGVBl. S. 46)

Der Sächsische Landtag hat am 20. Januar 1999 das folgende Gesetz beschlossen: