Gesetz über Versorgungsrücklagen im Freistaat Sachsen und zur Änderung des Gesetzes über den Kommunalen Versorgungsverband Sachsen
Landesrecht Sachsen
Gesetz über Versorgungsrücklagen im Freistaat Sachsen und zur Änderung des Gesetzes über den Kommunalen Versorgungsverband Sachsen
Vom 17. Februar 1999 (SächsGVBl. S. 46)
Der Sächsische Landtag hat am 20. Januar 1999 das folgende Gesetz beschlossen: