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Gesetz über Rechtsberatung und Vertretung für Bürger mit geringem Einkommen (Beratungshilfegesetz - BerHG)
Bundesrecht
Titel: Gesetz über Rechtsberatung und Vertretung für Bürger mit geringem Einkommen (Beratungshilfegesetz - BerHG)
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: BerHG
Gliederungs-Nr.: 303-15
Normtyp: Gesetz

Gesetz über Rechtsberatung und Vertretung für Bürger mit geringem Einkommen
(Beratungshilfegesetz - BerHG)

Vom 18. Juni 1980 (BGBl. I S. 689)

Zuletzt geändert durch Artikel 12 des Gesetzes vom 25. Juni 2021 (BGBl. I S. 2154)

Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:

Redaktionelle Inhaltsübersicht§§
  
Voraussetzungen1
Gegenstand der Beratungshilfe2
Gewährung von Beratungshilfe3
Verfahren4
Anwendbare Vorschriften5
Berechtigungsschein6
Aufhebung der Bewilligung6a
Rechtsbehelf7
Vergütung8
Folgen der Aufhebung der Bewilligung8a
Kostenersatz durch den Gegner9
Streitsachen mit grenzüberschreitendem Bezug10
Grenzüberschreitende Unterhaltssachen10a
Verordnungsermächtigung11
Länderklauseln12