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Gesetz über Hilfsmaßnahmen für Personen, die aus politischen Gründen außerhalb der Bundesrepublik Deutschland in Gewahrsam genommen wurden (Häftlingshilfegesetz - HHG)
Bundesrecht
Titel: Gesetz über Hilfsmaßnahmen für Personen, die aus politischen Gründen außerhalb der Bundesrepublik Deutschland in Gewahrsam genommen wurden (Häftlingshilfegesetz - HHG)
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: HHG
Gliederungs-Nr.: 242-1
Normtyp: Gesetz

Gesetz über Hilfsmaßnahmen für Personen, die aus politischen Gründen außerhalb der Bundesrepublik Deutschland in Gewahrsam genommen wurden
(Häftlingshilfegesetz - HHG)

In der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juni 1993 (BGBl. I S. 838)

Zuletzt geändert durch Artikel 9 des Gesetzes vom 12. Dezember 2019 (BGBl. I S. 2652)

Redaktionelle Inhaltsübersicht§§
  
Personenkreis1
Ausschließungsgründe2
Erweiterung des Personenkreises3
Leistungen der Sozialen Entschädigung bei gesundheitlicher Schädigung4
Leistungen der Sozialen Entschädigung für Hinterbliebene5
Zusammentreffen von Ansprüchen6
(weggefallen)7
(weggefallen)8
(weggefallen)9
Eingliederungshilfen9a
Zusätzliche Eingliederungshilfen9b
Weitere Eingliederungshilfen9c
Zuständigkeit und Verfahren10
(weggefallen)11
Härteausgleich12
Kostenregelung13
(weggefallen)14
Stiftung für ehemalige politische Häftlinge15
Finanzierung16
Personenkreis17
Unterstützungen18
Stiftungsorgane19
Stiftungsrat20
Stiftungsvorstand21
Entscheidung über Anträge22
Widerspruchsausschuss23
Aufsicht24
Aufhebung der Stiftung25
Übergangsvorschrift25a
Sonstige Vorschriften25b
(weggefallen)26
(Inkrafttreten)27