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Gesetz über Bausparkassen (Bausparkassengesetz - BauSparkG)
Bundesrecht
Titel: Gesetz über Bausparkassen (Bausparkassengesetz - BauSparkG)
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: BauSparkG
Gliederungs-Nr.: 7691-2
Normtyp: Gesetz

Gesetz über Bausparkassen
(Bausparkassengesetz - BauSparkG)

In der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Februar 1991 (BGBl. I S. 454)

Zuletzt geändert durch Artikel 11 des Gesetzes vom 25. März 2019 (BGBl. I S. 357)

Redaktionelle Inhaltsübersicht§§
  
Begriffsbestimmungen1
Zulassung zum Geschäftsbetrieb; Rechtsform2
Unwirksamkeit von Verträgen oder Absprachen mit beherrschender Wirkung2a
Aufsicht3
Zulässige Geschäfte4
Allgemeine Geschäftsgrundsätze, Allgemeine Bedingungen für Bausparverträge5
Zweckbindung6
Vorgaben für Zuteilungsmassen6a
Sicherung der Forderungen aus Darlehen7
Risikomanagement, bauspartechnische Simulationsmodelle8
Änderung der Allgemeinen Geschäftsgrundsätze und der Allgemeinen Bedingungen für Bausparverträge9
Erlass von Rechtsverordnungen10
Abberufung von Geschäftsleitern11
Vertrauensmann12
Besondere Pflichten des Prüfers13
Bestandsübertragung14
Zahlungsverbot, Zustimmung zur vereinfachten Abwicklung15
Einstellung des Geschäftsbetriebs16
Bezeichnung "Bausparkasse"17
Bestimmungen für bestehende und für neue rechtlich unselbstständige Bausparkassen18
Überleitungsbestimmungen19
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