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Gesetz für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung (Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz)
Bundesrecht
Titel: Gesetz für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung (Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz)
Normgeber: Bund
Redaktionelle Abkürzung: KWKG 2002
Gliederungs-Nr.: 754-18
Normtyp: Gesetz

Gesetz für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung
(Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz)

Vom 19. März 2002 (BGBl. I S. 1092)

Außer Kraft am 1. Januar 2016 durch Artikel 3 Absatz 3 des Gesetzes vom 21. Dezember 2015 (BGBl. I S. 2498) (1)

Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:

Inhaltsübersicht (2)§§
  
Zweck des Gesetzes1
Anwendungsbereich2
Begriffsbestimmungen3
Anschluss-, Abnahme- und Vergütungspflicht4
Kategorien der zuschlagberechtigten KWK-Anlagen5
Zuschlagberechtigter Neu- und Ausbau von Wärme- und Kältenetzen5a
Zuschlagberechtigter Neu- und Ausbau von Wärme- und Kältespeichern5b
Zulassung von KWK-Anlagen6
Zulassung des Neu- und Ausbaus von Wärme- und Kältenetzen6a
Zulassung des Neu- und Ausbaus von Wärme- und Kältespeichern6b
Höhe des Zuschlags und Dauer der Zahlung, Verordnungsermächtigung7
Zuschlagzahlung für den Neu- und Ausbau von Wärme- und Kältenetzen7a
Zuschlagzahlungen für den Neu- und Ausbau von Wärme- und Kältespeichern7b
Nachweis des eingespeisten KWK-Stroms8
Belastungsausgleich9
Herkunftsnachweis für Strom aus hocheffizienter Kraft-Wärme-Kopplung9a
Zuständigkeit10
Gebühren und Auslagen11
Zwischenüberprüfung12
Übergangsbestimmungen13
(1) Red. Anm.:

Zur weiteren Anwendung s. § 35 des Gesetzes vom 21. Dezember 2015 (BGBl. I S. 2498)

(2) Red. Anm.:

Die Inhaltsübersicht wurde redaktionell angepasst.