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Gesetz Nr. 1535 über das Friedhofs-, Bestattungs- und Leichenwesen (Bestattungsgesetz - BestattG)
Landesrecht Saarland
Titel: Gesetz Nr. 1535 über das Friedhofs-, Bestattungs- und Leichenwesen (Bestattungsgesetz - BestattG)
Normgeber: Saarland
Amtliche Abkürzung: BestattG
Gliederungs-Nr.: 2129-1
Normtyp: Gesetz

Gesetz Nr. 1535 über das Friedhofs-, Bestattungs- und Leichenwesen
(Bestattungsgesetz - BestattG)

Vom 5. November 2003 (Amtsbl. S. 2920)

Außer Kraft am 5. Februar 2021 durch § 52 Absatz 2 des Gesetzes vom 22. Januar 2021 (Amtsbl. I S. 226) (1)

Der Landtag des Saarlandes hat folgendes Gesetz beschlossen, das hiermit verkündet wird:

Inhaltsübersicht§§
  
Erster Teil 
Friedhofswesen 
  
Erster Abschnitt 
Anlegung und Unterhaltung von Friedhöfen und privaten Bestattungsplätzen 
  
Allgemeine Anforderungen1
Friedhofsträger2
Bodenbeschaffenheit und Lage3
Genehmigung4
Ruhezeit5
Private Bestattungsplätze6
Schließung und Entwidmung7
Friedhofssatzung8
  
Zweiter Abschnitt 
Bestattungseinrichtungen 
  
Allgemeine Anforderungen an Bestattungseinrichtungen9
Leichenhallen10
Feuerbestattungsanlagen11
  
Zweiter Teil 
Leichenwesen 
  
Erster Abschnitt 
Leichenschau 
  
Allgemeine Bestimmungen12
Pflicht zur Leichenschau13
Veranlassung der Leichenschau14
Vornahme der Leichenschau15
Todesbescheinigung16
Auskunftspflicht17
Kosten der Leichenschau18
  
Zweiter Abschnitt 
Umgang mit Leichen 
  
Ausstellung von Leichen19
Schutzmaßnahmen bei Ansteckungsgefahr20
Leichenbestatterinnen, Leichenbestatter21
Überführung in Leichenhallen22
Außergerichtliche Leichenöffnung23
Konservierung von Leichen24
  
Dritter Abschnitt 
Bestattung und Ausgrabung von Leichen, Beisetzung von Asche Verstorbener 
  
Bestattungspflicht25
Bestattungspflichtige26
Bestattungsart27
Bestattungs- und Beisetzungsort28
Zulässigkeit der Erdbestattung29
Zulässigkeit der Feuerbestattung30
Frühester Bestattungszeitpunkt31
Bestattungsfrist32
Bestattungsunterlagen33
Särge und Urnen, konservierte Leichen34
Dokumentation der Bestattung und Einäscherung35
Ausgrabungen36
  
Vierter Abschnitt 
Leichenbeförderung 
  
Leichenpass, Beförderung von Leichen und Asche Verstorbener37
Inhalt des Leichenpasses38
Särge39
Begleitung des Transports von Leichen, Versand von Urnen40
Leichenwagen41
Bergung von Leichen42
  
Dritter Teil 
Klinische und anatomische Sektion 
  
Erster Abschnitt 
Klinische Sektion 
  
Klinische Sektion43
Antrag44
Zulässigkeit45
Durchführung46
Kostentragung47
  
Zweiter Abschnitt 
Anatomische Sektion 
  
Anatomische Sektion48
Zulässigkeit49
Durchführung50
  
Vierter Teil 
Ordnungswidrigkeiten und Verordnungsermächtigung 
  
Ordnungswidrigkeiten51
Verordnungsermächtigung52
Einheitliche Stelle, Genehmigungsfiktion52a
  
Fünfter Teil 
Übergangs- und Schlussbestimmungen 
  
Ruhezeiten, Leichenhallen53
Sonderbestimmungen54
Inkrafttreten55
(1) Red. Anm.:

Zur weiteren Anwendung s. § 50 des Gesetzes vom 22. Januar 2021 (Amtsbl. I S. 226)