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Geschäftsordnung für den Gemeinsamen Ausschuss
Bundesrecht
Titel: Geschäftsordnung für den Gemeinsamen Ausschuss
Normgeber: Bund
Redaktionelle Abkürzung: GO GemAussch
Gliederungs-Nr.: 1101-6
Normtyp: Geschäftsordnung

Geschäftsordnung für den Gemeinsamen Ausschuss

Vom 23. Juli 1969 (BGBl. I S. 1102)

Zuletzt geändert durch die Bekanntmachung vom 20. Juli 1993 (BGBl. I S. 1500)

Zur Ausführung des Artikels 53a des Grundgesetzes hat der Bundestag mit Zustimmung des Bundesrates für den Gemeinsamen Ausschuss die folgende Geschäftsordnung beschlossen:

Redaktionelle Inhaltsübersicht§§
  
I. Abschnitt 
Zusammensetzung und Einberufung 
  
Zusammensetzung1
Bestimmung der Mitglieder des Bundestages2
Ausscheiden von Abgeordneten3
Bestimmung der Mitglieder des Bundesrates4
Rechte der Vertreter5
Präsenzpflicht6
Vorsitz des Gemeinsamen Ausschusses7
Einberufung8
Feststellung nach Artikel 115a Abs. 2 und 115e Abs. 1 des Grundgesetzes9
  
II. Abschnitt 
Verfahrensbestimmungen 
  
Nichtöffentlichkeit10
Teilnahme an den Sitzungen11
Beschlussfähigkeit12
Beschlussmehrheiten13
Beratung von Gesetzentwürfen14
Wahlen15
Anträge nach Artikel 115h Abs. 2 des Grundgesetzes (Misstrauensvotum)16
Sitzungsprotokolle17
Anwendbarkeit der Geschäftsordnung des Bundestages18
Änderung der Geschäftsordnung und Abweichungen von der Geschäftsordnung19