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Geschäftsordnung des Thüringer Verfassungsgerichtshofs
Landesrecht Thüringen
Titel: Geschäftsordnung des Thüringer Verfassungsgerichtshofs
Normgeber: Thüringen
Redaktionelle Abkürzung: VerfGHGO,TH
Gliederungs-Nr.: 1104-2
Normtyp: Verwaltungsvorschrift

Geschäftsordnung des Thüringer Verfassungsgerichtshofs

Vom 21. November 2005 (GVBl. S. 411)

Aufgrund des § 10 Abs. 2 des Gesetzes über den Thüringer Verfassungsgerichtshof (Verfassungsgerichtshofsgesetz - ThürVerfGHG -) vom 28. Juni 1994 (GVBl. S. 781), zuletzt geändert durch Gesetz vom 4. Dezember 2003 (GVBl. S. 505), hat der Thüringer Verfassungsgerichtshof folgende Geschäftsordnung beschlossen:

Redaktionelle Inhaltsübersicht§§
  
Erster Teil 
Organisation und Verwaltung des Verfassungsgerichtshofs 
  
Bezeichnung und Sitz1
Verwaltung und Außenvertretung2
Amtstracht3
Dienstsiegel4
Geschäftsstelle5
Verlautbarungen6
Veröffentlichungen7
Wissenschaftliche Mitarbeiter8
Dienstreisen9
  
Zweiter Teil 
Besetzung des Verfassungsgerichtshofs/Mitwirkung der Richter 
  
Vorrangregelung10
Verschwiegenheit11
Berichterstatter12
Ladung der Richter, Verhinderung13
  
Dritter Teil 
Verfahren vor dem Verfassungsgerichtshof 
  
Anzuwendende Rechtsnormen14
Abschriften15
Ersuchen an oberste Landesgerichte15a
Akteneinsicht16
Mündliche Verhandlung17
Beratung und Abstimmung18
Entscheidung19
Sondervotum20
  
Vierter Teil 
Register 
  
Verfahrensregister21
Allgemeines Register22
  
Fünfter Teil 
Schlussvorschriften 
  
Änderung der Geschäftsordnung23
In-Kraft-Treten der Geschäftsordnung24