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Geschäftsordnung des Schleswig-Holsteinischen Landtages
Landesrecht Schleswig-Holstein
Titel: Geschäftsordnung des Schleswig-Holsteinischen Landtages
Normgeber: Schleswig-Holstein
Redaktionelle Abkürzung: GOLT,SH
Gliederungs-Nr.: 1101-7
Normtyp: Geschäftsordnung

Geschäftsordnung des Schleswig-Holsteinischen Landtages

In der Fassung vom 8. Februar 1991 (GVOBl. Schl.-H. S. 85)

Zuletzt geändert durch Bekanntmachung vom 13. Oktober 2023 (GVOBl. Schl.-H. S. 513)

- Anlage nicht wiedergegeben -  (1)

Auf Grund des Artikels 14 Abs. 1 Satz 2 der Verfassung des Landes Schleswig-Holstein vom 13. Dezember 1949 in der Fassung des Gesetzes zur Änderung der Landessatzung für Schleswig-Holstein vom 13. Juni 1990 (GVOBl. Schl.-H. S. 391) hat sich der Schleswig-Holsteinische Landtag die folgende Geschäftsordnung gegeben:

Redaktionelle Inhaltsübersicht§§
  
I. 
Eröffnung 
  
Erstes Zusammentreten, Wahl der Präsidentin oder des Präsidenten1
Verpflichtung der Abgeordneten2
  
II. 
Vertretung und Aufgaben der Präsidentin oder des Präsidenten; Schriftführerinnen und Schriftführer 
  
Wahl3
Sitzungspräsidium4
Aufgaben der Präsidentin oder des Präsidenten5
Schriftführerinnen und Schriftführer6
  
III. 
Ältestenrat 
  
Zusammensetzung und Aufgaben7
Sitzungen8
  
IV. 
Ausschüsse 
  
Ständige Ausschüsse und Sonderausschüsse9
Unterausschuss des Finanzausschusses für Unternehmensbeteiligungen des Landes10
Parlamentarischer Einigungsausschuss11
Ausschuss zur Vorbereitung der Wahl der Mitglieder des Landesverfassungsgerichts11a
Enquete-Kommissionen12
Zusammensetzung der Ausschüsse13
Aufgaben der Ausschüsse14
Verfahren bei der Mitwirkung im Bundesrat und in Angelegenheiten der Europäischen Union14a
Einberufung15
Teilnahme an Ausschusssitzungen, beratende Mitglieder16
Teilnahme an Ausschusssitzungen per Videokonferenz16a
Öffentlichkeit17
Ausschließung von Abgeordneten wegen Verletzung der Vertraulichkeit17a
Zulässigkeit von Telefon- und Videokonferenzen in außergewöhnlichen Fällen17b
Beschlussfähigkeit18
Berichterstattung und Ausschussberichte19
Sitzungsprotokoll20
Anwendbarkeit der Geschäftsordnung21
  
V. 
Fraktionen 
  
Bildung der Fraktionen22
  
VI. 
Vorlagen und Anträge 
  
Verteilung der Vorlagen23
Anzahl der Beratungen24
Erste Lesung (Grundsatzberatung)25
Ausschussüberweisung26
Zweite Lesung (Einzelberatung)27
Dritte Lesung28
Nachtragshaushaltsvorlagen29
Schlussabstimmung30
Anträge31
Aktuelle Stunde32
Übergang zur Tagesordnung33
Misstrauensantrag34
  
VII. 
Informationsrechte und Informationspflichten 
  
Form der parlamentarischen Anfragen35
Kleine Anfragen36
Fragestunde37
Große Anfragen38
Informationspflichten der Landesregierung gegenüber dem Landtag39
Antworten und Auskünfte der Landesregierung Aktenvorlage durch die Landesregierung40
  
VIII. 
Petitionen und Anhörungen zu Initiativen aus dem Volk 
  
Behandlung der Petitionen41
Anhörungen zu Initiativen aus dem Volk42
  
IX. 
Beteiligung an Verfassungsstreitigkeiten, Behandlung von Immunitätsangelegenheiten 
  
Beteiligung an Verfassungsstreitigkeiten43
Behandlung von Immunitätsangelegenheiten44
  
X. 
Sitzungen des Landtages 
  
Ordentliche Tagungen45
Außerordentliche Tagungen46
Teilnahmepflicht47
Teilnahme der Landesregierung und der Präsidentin oder des Präsidenten des Landesrechnungshofs48
Öffentlichkeit der Sitzungen49
Nutzung mobiler Informationstechnik49a
Leitung der Sitzungen50
Tagesordnung51
  
Xa. 
Notlage (§ 22a Landesverfassung) 
  
Notausschuss51a
Zusammensetzung des Notausschusses51b
Zusammentritt des Notausschusses als Notparlament51c
Sitzungen des Notausschusses als Notparlament51d
Beschlussfähigkeit, Anzahl der Beratungen51e
Anwendbarkeit der Geschäftsordnung51f
  
XI. 
Redeordnung 
  
Worterteilung, Liste der Rednerinnen und Redner52
Zwischenfragen und Zwischenbemerkungen53
Bemerkungen zur Geschäftsordnung54
Persönliche Bemerkungen55
Form und Dauer der Rede56
Schluss der Beratung57
Eröffnung der Beratung, zusätzliche Redezeiten58
  
XII. 
Abstimmung 
  
Beschlussfähigkeit59
Beschlussfassung60
Eröffnung der Abstimmung, Fragestellung61
Reihenfolge der Abstimmung62
Formen der Abstimmung63
Abstimmungsergebnis64
  
XIII. 
Ordnungsbestimmungen 
  
Sachruf65
Ordnungsruf66
Wortentziehung67
Ausschließung von Abgeordneten68
Unterbrechung und Aufhebung der Sitzung69
Weitere Ordnungsmaßnahmen70
  
XIV. 
Beurkundung der Verhandlungen 
  
Stenografischer Bericht71
Prüfung der Reden72
Beurkundung der Beschlüsse73
  
XV. 
Auslegung der Geschäftsordnung 
  
Auslegung der Geschäftsordnung74
Abweichung von der Geschäftsordnung75
  
XVI. 
Schlussvorschriften 
  
Auskunft über die Erledigung der Landtagsbeschlüsse76
Unerledigte Vorlagen am Schluss der Wahlperiode77
Geheimschutzordnung78
In-Kraft-Treten79
(1) Red. Anm.:

Die Geheimschutzordnung des Schleswig-Holsteinischen Landtages - Anlage zu § 78 der Geschäftsordnung ist durch Beschluss des Landtags zur Änderung der Geheimschutzordnung des Schleswig-Holsteinischen Landtages - Anlage zu § 78 der Geschäftsordnung vom 22. Juli 2016 (GVOBl. Schl.-H. S. 661) geändert worden.